Streit um absichtlich falsch geschriebenen «Flowerbx»-Namen entschieden
Medienberichten zufolge hat ein Florist einen Streit um einen absichtlich falsch geschriebenen Namen im Zusammenhang mit der Marke «Flowerbx» gewonnen.
Was gemeldet wurde
Medienberichten zufolge hat ein Florist einen Streit um einen absichtlich falsch geschriebenen Namen im Zusammenhang mit der Marke «Flowerbx» gewonnen. Der Entscheid erging zugunsten des Floristen. Weitere Einzelheiten zum Verfahren sind nicht bekannt.
Was Sie daraus lernen
Die absichtliche Abwandlung einer bekannten Marke – etwa durch falsche Schreibweise – kann eine Markenverletzung darstellen. Für Schweizer KMU gilt: Wer eine geschützte Marke nachahmt, um von deren Bekanntheit zu profitieren, riskiert rechtliche Schritte. Eine eigene Marke sollte klar unterscheidbar sein und nicht bloss an eine bestehende angelehnt werden.
Der Schutz einer Marke ist territorial begrenzt. In der Schweiz geniesst eine Marke nur Schutz, wenn sie hierzulande registriert ist oder als notorisch bekannt gilt. Wer im Ausland eine Marke einträgt, kann in der Schweiz nicht automatisch dagegen vorgehen. Für KMU empfiehlt sich daher eine frühzeitige Registrierung im eigenen Markt.
Quelle
Grundlage dieser Kurzmeldung ist ein Pressebericht von World IP Review vom 11.09.2026. Der Entscheid lag uns nicht im Volltext vor; wir geben nur wieder, was öffentlich berichtet wurde.
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Diese Kurzmeldung beruht auf öffentlicher Medienberichterstattung, nicht auf dem Entscheid im Volltext. Sie dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
