Wann sind zwei Marken «verwechselbar»?
Ob eine neue Marke Ihrer zu nahe kommt, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl, sondern nach klaren Kriterien. Wir erklären sie so, dass Sie selbst einschätzen können, wann es ernst wird.
Es kommt auf das Zusammenspiel an
Verwechslungsgefahr ist eine Wechselwirkung aus drei Faktoren: wie ähnlich sich die Zeichen sind, wie ähnlich die Waren oder Dienstleistungen sind, und wie kennzeichnungskräftig (bekannt/originell) Ihre Marke ist. Ist ein Faktor stark, dürfen die anderen schwächer sein – und es besteht trotzdem Verwechslungsgefahr.
1. Zeichenähnlichkeit auf drei Ebenen
Marken werden auf drei Wahrnehmungsebenen verglichen: dem Klang (wie sie gesprochen klingen), dem Schriftbild (wie sie geschrieben aussehen) und dem Sinngehalt (was sie bedeuten). Entscheidend ist: Schon eine deutliche Ähnlichkeit auf einer einzigen dieser Ebenen kann für Verwechslungsgefahr ausreichen – sie wird aber stets gewichtet und mit den übrigen Kriterien abgewogen.
Verglichen wird dabei nie Wort gegen Wort im direkten Nebeneinander, sondern aus der Sicht des Publikums, das die Marken nicht gleichzeitig sieht, sondern aus der Erinnerung beurteilt.
Die drei Wahrnehmungsebenen
Klang
Wie die Wortmarken gesprochen klingen (Vokalfolge, Silben, Rhythmus).
Schriftbild
Wie sie geschrieben aussehen (Buchstaben, Länge, Form).
Sinngehalt
Was sie bedeuten (Begriff, Konzept, Übersetzung).
2. Gleichartigkeit der Waren und Dienstleistungen
Eine Marke ist immer für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt. Verwechslungsgefahr setzt voraus, dass sich die Angebote zumindest nahe stehen. Zwei identische Namen in völlig fremden Branchen können nebeneinander bestehen – derselbe Name im selben Markt dagegen kaum.
3. Kennzeichnungskraft – starke Marken sind besser geschützt
Je origineller und bekannter Ihre Marke, desto grösser ihr Schutzumfang. Eine starke, gut eingeführte Marke kann auch entferntere Zeichen abwehren, während eine beschreibende, schwache Marke weniger Schutz geniesst. Bekanntheit ist also nicht nur ein Marketing-Vorteil, sondern ein rechtlicher.
Das unvollkommene Erinnerungsbild
Beurteilt wird aus der Erinnerung eines durchschnittlich aufmerksamen Publikums. Im Goldhasen-Entscheid hielt das Bundesgericht fest, dass Konsumenten die Formen in der Erinnerung nicht auseinanderhalten könnten – genau das begründete die Verwechslungsgefahr.
Beispiele aus der Praxis
Trotz unterschiedlicher Schreibweise wurden die Zeichen als klanglich hochgradig ähnlich beurteilt.
Lehre daraus: Der Klang allein kann den Ausschlag geben.
BPatG, 24 W (pat) 37/08, 2009
Unterschiedliche Sprachen, identischer Begriffsinhalt – das kann eine begriffliche Verwechslungsgefahr begründen.
Lehre daraus: Auch die Bedeutung zählt, nicht nur Klang und Schreibweise.
Lehrbeispiel Markenrecht
Massgeblich war der Gesamteindruck aus der Erinnerung – nicht der Detailvergleich.
Lehre daraus: Gesamteindruck schlägt Detail.
Bundesgericht, 4A_587/2021, 2022
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Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
