Wortmarken-Streit KROMAT gegen CROMA
Das Gericht der Europäischen Union hob die Entscheidung der Beschwerdekammer auf, weil sie die Verwechslungsgefahr nur für das katalanischsprachige Publikum geprüft hatte.
Worum ging es?
Die spanische Absara Industrial, SL beantragte 2020 die Eintragung der EU-Wortmarke KROMAT für Sanitär- und Badezimmerartikel der Klasse 11. Die deutsche Hansgrohe SE legte Widerspruch ein und stützte sich auf die ältere EU-Wortmarke CROMA für ebenfalls sanitäre Waren. Die Widerspruchsabteilung gab dem Widerspruch teilweise statt. Die Beschwerdekammer bestätigte dies teilweise und prüfte die Verwechslungsgefahr ausschliesslich aus Sicht des katalanischsprachigen Publikums, da die Marken im Katalanischen am nächsten beieinander lägen. Sie bejahte eine Verwechslungsgefahr für die Waren, die mit «Sanitäranlagen, nämlich Duschköpfe, Rohrduschen» identisch oder hochgradig ähnlich sind.
Absara Industrial klagte vor dem Gericht der Europäischen Union und rügte unter anderem Verfahrensfehler sowie eine fehlerhafte Beurteilung der Verwechslungsgefahr. Das Gericht gab der Klage statt und hob die Entscheidung der Beschwerdekammer auf. Es stellte fest, dass die Beschwerdekammer die Verwechslungsgefahr nur für das katalanischsprachige Publikum geprüft hatte und keine Feststellungen für die übrigen Sprachgruppen der EU getroffen hatte. Damit war das Gericht nicht in der Lage, die Entscheidung selbst abzuändern, und es verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an die Beschwerdekammer zurück. EUIPO wurde verurteilt, die Kosten zu tragen.
Aufhebung wegen unvollständiger Prüfung
Das Gericht der Europäischen Union hob die Entscheidung der Beschwerdekammer auf. Die Beschwerdekammer hatte die Verwechslungsgefahr nur für das katalanischsprachige Publikum geprüft und keine Feststellungen für die übrigen Sprachgruppen der EU getroffen. Eine eigene Sachentscheidung des Gerichts war daher nicht möglich. EUIPO trägt die Kosten.
Was Sie daraus lernen
Für Schweizer KMU, die eine EU-Wortmarke anmelden oder gegen eine solche vorgehen, zeigt dieser Fall: Die Prüfung der Verwechslungsgefahr muss den gesamten relevanten Verkehr in der EU erfassen. Wer sich auf eine ältere Marke beruft, sollte die massgeblichen Sprachgruppen und deren Verständnis der Zeichen von Anfang an dokumentieren. Wird die Prüfung – wie hier – auf eine einzige Sprachgruppe beschränkt, kann die Entscheidung allein deshalb aufgehoben werden, was das Verfahren verlängert und Kosten verursacht.
Bei der Namenswahl ist zu prüfen, ob die gewählte Bezeichnung in einer oder mehreren EU-Sprachen beschreibend oder einer älteren Marke ähnlich ist. Eine laufende Überwachung der relevanten Register und des Marktes hilft, Widersprüche früh zu erkennen. Im Verteidigungsfall sollten Sie nicht nur die Ähnlichkeit der Zeichen und Waren bestreiten, sondern auch Verfahrensfehler rügen, etwa eine unvollständige Prüfung des relevanten Publikums. Lassen Sie die Argumentation sprachlich und rechtlich fundiert ausarbeiten, bevor Sie in ein Widerspruchs- oder Beschwerdeverfahren gehen.
Verfahrens-Ticker
Dieser Ticker verfolgt den Fall automatisch weiter: Neue Entscheidungen erscheinen hier, sobald sie in den offiziellen Quellen publiziert sind.
Automatisch überwacht · Stand: 23.10.2026
- 16.09.2026 EU-Gericht hebt Entscheidung der Beschwerdekammer im Widerspruchsverfahren KROMAT/CROMA auf und verweist die Sache zurück. Quelle
- 11.07.2025 Absara Industrial hat am 11. Juli 2025 beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen eine Entscheidung des EUIPO im Widerspruchsverfahren mit Hansgrohe zur Marke KROMAT erhoben (T-467/25). Quelle
Einträge entstehen automatisch aus offiziellen Quellen. Entscheide können weitergezogen werden und sind nicht zwingend rechtskräftig.
Quellen
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 16. September 2026, Rechtssache T-467/25 (Absara Industrial, SL gegen EUIPO).
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