Basisschutz: dauerhaft & gratis.Jetzt kostenlos Basisschutz aktivieren
Markenwissen · Fallbeispiel

Telefónica gegen EUIPO: Wortmarke «e plus» bleibt geschützt

Das Gericht der Europäischen Union hob die Entscheidung des EUIPO auf, die die Wortmarke «e plus» wegen fehlender Benutzung widerrufen hatte.

Worum ging es?

Die ePlus Inc. beantragte beim EUIPO die Widerrufung der EU-Wortmarke «e plus», die am 13. Dezember 2006 für Telekommunikationsdienste der Klasse 38 eingetragen wurde. Sie machte geltend, die Marke sei innerhalb von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt worden (Art. 58 Abs. 1 lit. a der Verordnung 2017/1001). Die Nichtigkeitsabteilung des EUIPO widerrief die Marke am 1. Februar 2024. Die Beschwerdekammer wies die dagegen gerichtete Beschwerde von Telefónica Germany mit Entscheidung vom 24. Februar 2025 zurück, da die vorgelegten Beweise keine Benutzung für die eingetragenen Dienstleistungen belegten.

Telefónica Germany klagte beim Gericht der Europäischen Union auf Aufhebung dieser Entscheidung. Das Gericht prüfte insbesondere die Art der Benutzung und stellte fest, dass die Beweise die Benutzung der Marke als Handelsmarke, in unveränderter Form und für die fraglichen Dienstleistungen belegten. Es verwies auf frühere Urteile, wonach die schrittweise Übertragung von «E-Plus» auf «O2» die Benutzung der Marke nicht beendet habe. Das Gericht hob die Entscheidung der Beschwerdekammer auf und verurteilte das EUIPO zur Kostentragung.

Das Ergebnis

Marke bleibt geschützt: Benutzung nachgewiesen

Das Gericht der Europäischen Union hob die Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO auf, mit der die Wortmarke «e plus» widerrufen worden war. Es stellte fest, dass Telefónica Germany die Art der Benutzung der Marke für Telekommunikationsdienste der Klasse 38 während des massgebenden Zeitraums nachgewiesen hatte. Das EUIPO muss seine eigenen Kosten und die Kosten von Telefónica Germany tragen.

Was Sie daraus lernen

Für Schweizer KMU zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, die Benutzung einer Marke sorgfältig zu dokumentieren. Wer eine Marke fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt, riskiert den Widerruf. Bewahren Sie daher Belege auf, die Ort, Zeit, Umfang und Art der Benutzung belegen: Rechnungen, Kataloge, Werbematerial, Verpackungen und dergleichen. Auch eine schrittweise Umstellung auf eine andere Marke kann die Benutzung der alten Marke nicht automatisch beenden, sofern die Produkte oder Dienstleistungen weiterhin unter der geschützten Marke angeboten werden.

Bei der Wahl und Überwachung einer Marke sollten KMU zudem frühzeitig recherchieren, ob ältere Rechte Dritter bestehen. Wird die eigene Marke angegriffen, ist eine gut dokumentierte Benutzung die beste Verteidigung. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Fachperson beraten, insbesondere wenn Sie Ihre Marke über mehrere Jahre hinweg nur sporadisch oder in abgewandelter Form verwenden.

Verfahrens-Ticker

Dieser Ticker verfolgt den Fall automatisch weiter: Neue Entscheidungen erscheinen hier, sobald sie in den offiziellen Quellen publiziert sind.

Automatisch überwacht · Stand: 23.10.2026

  1. 30.09.2026 EuG hebt EUIPO-Entscheid auf: Wortmarke «e plus» bleibt wegen nachgewiesener Benutzung geschützt. Quelle
  2. 16.04.2025 Am 16. April 2025 wurde beim Gericht der Europäischen Union die Klage T-255/25 von Telefónica Germany gegen das EUIPO im Markenstreit um die Marke «e plus» eingereicht. Quelle

Einträge entstehen automatisch aus offiziellen Quellen. Entscheide können weitergezogen werden und sind nicht zwingend rechtskräftig.

Quellen

Gericht der Europäischen Union (EuG), Urteil vom 30. September 2026, T-255/25.

Urteil im Volltext

Ist Ihr Markenname stark genug?

Aktivieren Sie den kostenlosen Basisschutz und behalten Sie Ihre Marke und ihr Umfeld im Blick.

Dieser Beitrag wurde automatisch aus öffentlich publizierten Entscheidungen erstellt, dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.