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Markenwissen · Fallbeispiel

FITNESS ist beschreibend

Das EU-Gericht hat die Klage von Nestlé gegen die Löschung der Wortmarke FITNESS abgewiesen. Die Marke bleibt für Lebensmittel ungültig, weil sie eine beschreibende Angabe ist.

Worum ging es?

Die Société des produits Nestlé SA war Inhaberin der EU-Wortmarke FITNESS, die 2005 für Waren der Klassen 29, 30 und 32 (Milchprodukte, Getreideprodukte, Getränke) eingetragen wurde. Die European Food SA beantragte 2011 die Löschung dieser Marke, weil das Wort «fitness» für diese Waren beschreibend und nicht unterscheidungskräftig sei. Nach einem langen Verfahren mit mehreren Beschwerden und Gerichtsurteilen bestätigte die Fünfte Beschwerdekammer des EUIPO am 26. Mai 2025 die Löschung der Marke. Nestlé klagte dagegen beim Gericht der Europäischen Union.

Das Gericht wies die Klage am 16. September 2026 ab. Es bestätigte, dass die Marke FITNESS für die betroffenen Lebensmittel beschreibend ist, weil sie deren Eigenschaft beschreibt, zu einer gesunden und guten körperlichen Verfassung beizutragen. Die Beschwerdekammer durfte ihre Entscheidung auf allgemeine Erwägungen stützen, da die Waren eine homogene Gruppe bilden. Auch die Rüge von Nestlé, die Beschwerdekammer habe sich auf notorische Tatsachen gestützt, wies das Gericht zurück. Die Marke bleibt damit ungültig.

Das Ergebnis

Marke bleibt ungültig

Das EU-Gericht hat die Klage von Nestlé abgewiesen. Die Wortmarke FITNESS bleibt für Lebensmittel ungültig, weil sie beschreibend ist. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Was Sie daraus lernen

Für Schweizer KMU zeigt dieser Fall: Bei der Wahl eines Markennamens sollten Sie beschreibende Begriffe wie «fitness», «gesund» oder «bio» für Lebensmittel und Getränke möglichst vermeiden. Solche Angaben können als Freizeichen gelten und sind nicht schutzfähig. Setzen Sie auf unterscheidungskräftige, fantasievolle Namen oder kombinieren Sie beschreibende Elemente mit einem prägenden Zeichen.

Achten Sie zudem auf eine konsequente Überwachung Ihrer Marke. Wird eine beschreibende Marke zu Unrecht eingetragen, können Dritte jederzeit ihre Löschung verlangen. Im Verteidigungsfall ist es wichtig, die Eintragung durch umfangreiche Benutzung und Verkehrsdurchsetzung zu belegen – doch das ist teuer und unsicher. Klären Sie daher vor der Anmeldung die Schutzfähigkeit ab und ziehen Sie bei Unsicherheit eine Fachperson bei.

Verfahrens-Ticker

Dieser Ticker verfolgt den Fall automatisch weiter: Neue Entscheidungen erscheinen hier, sobald sie in den offiziellen Quellen publiziert sind.

Automatisch überwacht · Stand: 23.10.2026

  1. 16.09.2026 EU-Gericht bestätigt: Wortmarke FITNESS bleibt für Lebensmittel ungültig, weil sie beschreibend ist. Quelle
  2. 28.07.2025 Am 28. Juli 2025 hat Société des produits Nestlé SA beim Gericht der Europäischen Union eine Klage gegen das EUIPO (Marke FITNESS) eingereicht (Rechtssache T-509/25). Quelle

Einträge entstehen automatisch aus offiziellen Quellen. Entscheide können weitergezogen werden und sind nicht zwingend rechtskräftig.

Quellen

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 16. September 2026, T-509/25.

Urteil im Volltext

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Dieser Beitrag wurde automatisch aus öffentlich publizierten Entscheidungen erstellt, dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.