Phonetische Ähnlichkeit
Zwei Marken können sich gleich anhören, obwohl sie verschieden geschrieben werden. Weil viele Menschen Marken zuerst hören – im Gespräch, am Telefon, in der Werbung – ist der Klang eine der wichtigsten Verwechslungsquellen.
Worauf es beim Klang ankommt
Für die klangliche Ähnlichkeit prüft man vor allem drei Dinge: die Vokalfolge (welche Selbstlaute in welcher Reihenfolge), die Silbenzahl und den Klangrhythmus (Betonung und Sprechmelodie). Stimmen diese weitgehend überein, klingen zwei Marken ähnlich – selbst wenn das Schriftbild abweicht.
Gerade Wortanfänge wiegen schwer: Sie prägen den Höreindruck am stärksten. Eine abweichende Endung gleicht einen identischen Anfang oft nicht aus.
Sprechen Sie die Namen laut aus
Klingen zwei Marken am Telefon kaum unterscheidbar, besteht ein reales Verwechslungsrisiko – unabhängig davon, wie unterschiedlich sie geschrieben werden.
Beispiel
So sieht eine klangliche Warnung aus
Beispiele für klangliche Nähe
Das Bundespatentgericht beurteilte die Zeichen als klanglich hochgradig ähnlich – die ungewöhnliche Schreibweise änderte am Höreindruck nichts.
Lehre daraus: Eine «kreative» Schreibweise schützt nicht vor klanglicher Verwechslung.
BPatG, 24 W (pat) 37/08, 2009
Ein zusätzliches «h» ändert die Schreibweise, aber nicht den Klang – Kundschaft denkt unweigerlich an das Original.
Lehre daraus: Stumme Zusätze beseitigen die klangliche Identität nicht.
Lehrbeispiel Markenrecht
Unterschiedliche Buchstaben, gleicher Klang: gesprochen sind die beiden kaum auseinanderzuhalten.
Lehre daraus: Homophone Schreibweisen sind ein klassischer Konfliktfall.
Lehrbeispiel
Warum Free hier an Grenzen stösst
Eine reine Suche nach exakten Treffern findet «Xxero» oder «Niveah» nicht – denn geschrieben sind sie verschieden. Klangliche Ähnlichkeit erkennt man nur mit einer Analyse, die den Höreindruck vergleicht. Genau das leistet unser Pro-Plan zusätzlich zur exakten Prüfung.
Klang – die Signale im Detail
Die weiteren Ähnlichkeitsarten
Klangliche Treffer erkennt Pro
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Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
