Gleicher Klang, andere Schreibweise
«FoneTech» oder «PhoneTek», «Citro» oder «Zitro»: Unterschiedliche Buchstaben, identischer Klang. Solche homophonen Schreibweisen sind ein klassischer Konfliktfall.
Buchstaben tauschen, Klang behalten
Viele Laute lassen sich verschieden schreiben: c/k, f/ph, z/ts, v/w, i/y. Wer diese Paare austauscht, verändert das Schriftbild, aber nicht den Höreindruck.
Gesprochen sind die Marken kaum auseinanderzuhalten – eine «kreative» Schreibweise schützt darum nicht vor klanglicher Verwechslung.
Beispiel
So sieht eine klangliche Warnung aus
Aus der Praxis
Trotz exotischer Schreibweise wurden die Zeichen als klanglich hochgradig ähnlich beurteilt.
Lehre daraus: Die Schreibweise ändert nichts am Klang.
BPatG, 24 W (pat) 37/08, 2009
Ein stummes «h» verändert die Schrift, nicht den Klang.
Lehre daraus: Stumme Zusätze beseitigen die klangliche Identität nicht.
Lehrbeispiel Markenrecht
Erkennt das der Gratis-Basisschutz?
Genau hier stösst eine reine Exakt-Suche an Grenzen: «PhoneTek» ist kein exakter Treffer für «FoneTech». Homophone Schreibweisen erkennt erst die klangliche Analyse von Pro.
Klangtreffer erkennt Pro
Starten Sie gratis mit dem Basisschutz und upgraden Sie für die klangliche Prüfung auf Pro.
Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
