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Markenwissen · Fallbeispiel

Die Marke «POST»

Darf man ein so allgemeines Wort wie «Post» überhaupt als Marke monopolisieren? Der Streit um die Wortmarke der Deutschen Post zeigt, wie schwach beschreibende Begriffe als Marke sind.

Worum ging es?

«Post» beschreibt unmittelbar die Dienstleistung – solche glatt beschreibenden Begriffe sind grundsätzlich nicht schutzfähig. Die Deutsche Post erreichte die Eintragung dennoch über die sogenannte Verkehrsdurchsetzung: Das Zeichen hatte sich beim Publikum als Marke durchgesetzt.

Nach der Liberalisierung des Postmarkts beantragten Wettbewerber die Löschung der Marke. Es ging um die Frage, ob «POST» eingetragen bleiben durfte – und wie weit der Schutz reicht.

Der Verlauf

1

Eintragung via Verkehrsdurchsetzung

«POST» wird trotz beschreibendem Charakter als durchgesetzte Marke eingetragen.

2

Löschungsanträge

Wettbewerber wollen die Marke nach der Marktöffnung löschen lassen.

3

BGH «POST II», 23.10.2008

Der Bundesgerichtshof hebt die Löschung auf: Verbleibende Zweifel gehen zulasten des Antragstellers, nicht des Markeninhabers.

4

Enger Schutzumfang

Wettbewerber dürfen «Post» mit unterscheidenden Zusätzen weiterhin verwenden (z. B. «TNT Post»).

Das Ergebnis

Eingetragen, aber schwach

Die Marke «POST» blieb bestehen – ihr Schutzumfang ist jedoch eng. Gegen die Nutzung von «Post» mit klar unterscheidenden Zusätzen konnte die Deutsche Post nicht durchgreifen.

Was Sie daraus lernen

Rein beschreibende Begriffe sind nur schwer und – wenn überhaupt – nur schwach als Marke schützbar. Je beschreibender ein Zeichen, desto enger sein Schutzumfang.

Wer eine starke, durchsetzbare Marke will, wählt besser ein kennzeichnungskräftiges, eigenständiges Zeichen statt eines Gattungsworts.

Quellen

Bundesgerichtshof, Beschluss «POST II» vom 23. Oktober 2008, Az. I ZB 48/07; nachfolgende Beschlüsse des Bundespatentgerichts; dokumentiert u. a. bei markenmagazin:recht.

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Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.