Beschreibende Zusätze
«VitalDrink» und «VitalGetränk»: Der Zusatz beschreibt nur die Ware und meint dasselbe. Solche Zusätze verschieben die Bedeutung kaum – und den Markeneindruck ebenso wenig.
Beschreibung statt Unterscheidung
Ein beschreibender Bestandteil sagt, was das Produkt ist, nicht von wem es stammt. Bleibt der kennzeichnende Begriff gleich und wird nur die Beschreibung übersetzt oder ausgetauscht, nimmt das Publikum denselben Sinn wahr.
Beschreibende Zusätze haben für sich genommen wenig Kennzeichnungskraft – sie schaffen selten den nötigen Abstand.
Beispiel
So sieht eine begriffliche Warnung aus
Beschreiben ist nicht unterscheiden
Wenn der Zusatz nur die Ware benennt, bleibt der prägende Sinn gleich.
Erkennt das der Gratis-Basisschutz?
Ein ausgetauschter beschreibender Zusatz ergibt keinen exakten Treffer. Dass der Kernbegriff begrifflich gleich bleibt, beurteilt die Analyse von Pro.
Begriffliche Treffer erkennt Pro
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Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
