MAGORA vs. GRUPO AGORA: Verwechslungsgefahr bestätigt
Das General Court der Europäischen Union weist die Klage von Holding Tourisme gegen die Zurückweisung der Wortmarke MAGORA ab.
Worum ging es?
Holding Tourisme meldete die EU-Wortmarke MAGORA an. Die Inhaberin der älteren EU-Bildmarke GRUPO AGORA legte Widerspruch ein und berief sich auf die relative Eintragungshindernis der Verwechslungsgefahr nach Art. 8 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2017/1001. Das EUIPO wies die Anmeldung zurück, woraufhin Holding Tourisme Klage beim General Court erhob.
Das General Court wies die Klage ab und bestätigte die Entscheidung des EUIPO. Es bejahte eine Verwechslungsgefahr zwischen der angemeldeten Wortmarke MAGORA und der älteren Bildmarke GRUPO AGORA.
Verwechslungsgefahr bejaht
Das General Court wies die Klage von Holding Tourisme ab. Die Entscheidung des EUIPO, die Wortmarke MAGORA wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Bildmarke GRUPO AGORA zurückzuweisen, wurde bestätigt.
Was Sie daraus lernen
Für Schweizer KMU, die eine EU-Marke anmelden wollen, zeigt dieser Fall, wie wichtig eine gründliche Vorabklärung ist. Bereits eine ähnliche ältere Marke kann zur Zurückweisung führen. Die Prüfung sollte nicht nur identische Zeichen, sondern auch klangliche und begriffliche Ähnlichkeiten umfassen.
Zudem empfiehlt sich eine kontinuierliche Überwachung des Marktumfelds. Wird eine kollidierende Marke angemeldet, kann fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Umgekehrt sollte man bei einer eigenen Anmeldung das Risiko eines Widerspruchs frühzeitig einschätzen und gegebenenfalls die Marke anpassen.
Verfahrens-Ticker
Dieser Ticker verfolgt den Fall automatisch weiter: Neue Entscheidungen erscheinen hier, sobald sie in den offiziellen Quellen publiziert sind.
Automatisch überwacht · Stand: 23.10.2026
- 14.10.2026 General Court bestätigt Zurückweisung der EU-Wortmarke MAGORA wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Bildmarke GRUPO AGORA. Quelle
- 25.11.2025 Am 25. November 2025 wurde beim Gericht der Europäischen Union die Klage T-814/25 (Holding Tourisme gegen EUIPO – Agora, Marke MAGORA) eingereicht. Quelle
Einträge entstehen automatisch aus offiziellen Quellen. Entscheide können weitergezogen werden und sind nicht zwingend rechtskräftig.
Quellen
General Court der Europäischen Union, Urteil vom 14. Oktober 2026, Rs. T-814/25 (Holding Tourisme v EUIPO).
Ist Ihr Markenname stark genug?
Aktivieren Sie den kostenlosen Basisschutz und behalten Sie Ihre Marke und ihr Umfeld im Blick.
Dieser Beitrag wurde automatisch aus öffentlich publizierten Entscheidungen erstellt, dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
