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Markenwissen · Fallbeispiel

DENTEK gegen dentix: Keine Verwechslungsgefahr

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Marke dentix nicht mit der älteren Marke DENTEK verwechselt werden kann. Der Grund: Der gemeinsame Bestandteil «dent» ist für Zahnpflegeprodukte nur schwach kennzeichnungskräftig.

Worum ging es?

Die Dentek Oral Care, Inc. wehrte sich gegen die Eintragung der EU-Bildmarke «dentix» durch Jeronimo Martins Polska S.A. für Zahnpflegeprodukte. Sie stützte sich auf ihre älteren EU-Wortmarken DENTEK und Bildmarken DenTek und machte Verwechslungsgefahr geltend. Die Widerspruchsabteilung von EUIPO gab der Opposition zunächst statt, doch die Beschwerdekammer hob diese Entscheidung auf. Daraufhin klagte Dentek vor dem Gericht der Europäischen Union.

Das Gericht wies die Klage ab. Es bestätigte, dass die Waren identisch oder ähnlich sind, beurteilte jedoch die Zeichen als nur schwach ähnlich. Der Bestandteil «dent» sei für zahnbezogene Produkte schwach kennzeichnungskräftig, und die Endungen «ek» und «ix» seien bedeutungslos. In der Gesamtbetrachtung fehle es an Verwechslungsgefahr, auch für die bulgarisch- und griechischsprachige Öffentlichkeit. Die Bildmarken unterschieden sich zudem durch Schriftart, Farbe und Form.

Das Ergebnis

Klage abgewiesen: Keine Verwechslungsgefahr

Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage von Dentek Oral Care, Inc. vollständig ab. Die Entscheidung der Beschwerdekammer, wonach keine Verwechslungsgefahr zwischen DENTEK und dentix besteht, wurde bestätigt. Dentek muss die Kosten von EUIPO tragen; die intervenierende Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Was Sie daraus lernen

Für Schweizer KMU zeigt dieser Fall: Bei der Wahl eines Markennamens in einem beschreibenden Umfeld wie der Zahnpflege ist Vorsicht geboten. Bestandteile wie «dent» sind für solche Waren schwach kennzeichnungskräftig und begründen allein keine Verwechslungsgefahr. Wer eine Marke anmeldet, sollte prüfen, ob der gewählte Name genügend Unterscheidungskraft hat oder ob er sich zu stark an beschreibende Elemente anlehnt.

Für die Überwachung und Verteidigung bedeutet das: Eine Marke mit schwachem Bestandteil schützt nicht gegen ähnliche Zeichen, die diesen Bestandteil ebenfalls enthalten. Wer seine Marke durchsetzen will, muss auf die Gesamtunterscheidungskraft setzen und dokumentieren, wie sich das eigene Zeichen in Schrift, Farbe und Form von jüngeren Marken abhebt. Eine frühzeitige Markenrecherche und eine klare Positionierung helfen, kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Verfahrens-Ticker

Dieser Ticker verfolgt den Fall automatisch weiter: Neue Entscheidungen erscheinen hier, sobald sie in den offiziellen Quellen publiziert sind.

Automatisch überwacht · Stand: 23.10.2026

  1. 07.10.2026 EU-Gericht bestätigt: Keine Verwechslungsgefahr zwischen DENTEK und dentix für Zahnpflegeprodukte. Quelle
  2. 05.06.2025 Am 5. Juni 2025 wurde beim Gericht der Europäischen Union die Klage T-371/25 von Dentek Oral Care gegen EUIPO betreffend die Marke «dentix» von Jeronimo Martins Polska eingereicht. Quelle

Einträge entstehen automatisch aus offiziellen Quellen. Entscheide können weitergezogen werden und sind nicht zwingend rechtskräftig.

Quellen

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 7. Oktober 2026, T-371/25 (Dentek Oral Care, Inc. gegen EUIPO).

Urteil im Volltext

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Dieser Beitrag wurde automatisch aus öffentlich publizierten Entscheidungen erstellt, dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.