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Markenwissen · Schweizer Markenrecht

Widerspruchsfrist

Kurz und verständlich erklärt – aus der Praxis der laufenden Markenüberwachung.

Was bedeutet «Widerspruchsfrist»?

Die dreimonatige Frist ab Publikation der Eintragung (in der Schweiz läuft sie NACH der Eintragung), in der Widerspruch möglich ist. Danach bleibt nur der aufwendigere Gerichtsweg.

Verwandte Begriffe

Aktuelle Anmeldungen aus der Praxis

So sieht der Begriff im Alltag aus – die neuesten Schweizer Wortmarken mit Schutz-Check:

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Hinweis

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Begriffe im Überblick: Markenwissen.