Markenwissen · Schweizer Markenrecht
Widerspruchsfrist
Kurz und verständlich erklärt – aus der Praxis der laufenden Markenüberwachung.
Was bedeutet «Widerspruchsfrist»?
Die dreimonatige Frist ab Publikation der Eintragung (in der Schweiz läuft sie NACH der Eintragung), in der Widerspruch möglich ist. Danach bleibt nur der aufwendigere Gerichtsweg.
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Hinweis
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Begriffe im Überblick: Markenwissen.
