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Schweizer Wortmarke · Schutz-Check

SOBLUMA

Schweizer Marke mit Status «Gelöscht» – Registerauszug und Historie zur Anmeldung Nr. 07894/1985.

Dieses Zeichen ist wieder frei: Wer es jetzt anmeldet, sichert sich den Zeitrang.

Gelöscht Nr. 07894/1985 Hinterlegt 27.12.1985 Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026

SOBLUMA ist eine Schweizer Wortmarke mit der Gesuchsnummer 07894/1985, hinterlegt am 27.12.1985. Der Registerstatus lautet «Gelöscht» (Stand 22.07.2026). Registerstand dieser Seite: 07.09.2026.

Registerauszug

Wortmarke
SOBLUMA
Gesuchsnummer
07894/1985
Hinterlegungsdatum
27.12.1985
Status
Gelöscht (Stand 22.07.2026)
Inhaber
Migros-Genossenschafts-Bund, 8005 Zürich

Verlauf im Register

  • 27.12.1985 Anmeldung
  • 22.04.1986 Eintragung
  • 27.05.1986 Publikation
  • 27.12.2005 Publikation
  • 09.09.2015 Publikation
  • 27.12.2025 Schutzende
  • 22.07.2026 Löschung im Register
  • 22.07.2026 Publikation

Steht «SOBLUMA» im Handelsregister?

Handelsregister wird abgefragt …

Quelle: Zefix, Zentraler Firmenindex des Bundes. Keine amtliche Auskunft.

Anmelde-Aktivität im Umfeld

Neue Wortmarken pro Monat (Schweiz)

0105210315420Jan 26Mär 26Mai 26Jul 26Sep 26

Dargestellt ist unser Beobachtungszeitraum ab 01.01.2026 – für frühere Monate liegen uns keine vollständigen Registerdaten vor.

Digitale Präsenz für «SOBLUMA»

Live-Prüfung im Domain-Register – passende Domains früh sichern schützt Ihre Marke auch im Netz (ohne Gewähr).

sobluma.ch prüfe …
sobluma.com prüfe …
sobluma.eu prüfe …
sobluma.swiss prüfe …

Social-Handles prüfen: Instagram LinkedIn X Facebook TikTok

Was diese Eintragung schützte – in Klartext

Der Schutz dieser Marke ist beendet – die folgenden Angaben beschreiben den früheren Umfang.

Die Marke «SOBLUMA» wurde am 27. Dezember 1985 hinterlegt und ist gemäss dem übergebenen Status als «cancelled» (gelöscht) eingetragen. Eine gelöschte

Wie stark ist «SOBLUMA» als Zeichen?

GattungsbegriffbeschreibendandeutendwillkürlichFantasiewortIhre Markeschwächerkennzeichnungsstärker

Erfundenes Fantasiewort

SOBLUMA ist ein konstruiertes Wort ohne erkennbare lexikalische Bedeutung in der deutschen Sprache. Es handelt sich um ein Fantasiewort, das keine direkte Verbindung zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen aufweist. Daher ist es als sehr kennzeichnungsstark einzustufen.

Was das bedeutet: Ein Fantasiezeichen hat den breitesten Schutzbereich und lässt sich am leichtesten durchsetzen. Genau deshalb weichen Nachahmer selten auf denselben Namen aus, sondern auf knapp danebenliegende Varianten – die fallen nur auf, wenn das Register laufend beobachtet wird.

Aufgrund der hohen Kennzeichnungskraft ist das Zeichen gegenüber ähnlichen Anmeldungen gut durchsetzbar, erfordert jedoch dennoch regelmässige Überwachung des Markenregisters.

Einordnung aus rein sprachlicher Sicht – kein Rechtsurteil.

Der Name «SOBLUMA» in Zahlen

7Zeichen lang (Median im Register: 9)
12,5 %der Wortmarken sind gleich lang
10,7 %beginnen mit «S»

Verglichen mit 1'630 Wortmarken im hier gelisteten Bestand – je seltener das Profil, desto weniger direkte Namensnachbarn.

Nach der Anmeldung: So schützen Sie «SOBLUMA» wirklich

Der Weg einer Schweizer Marke – und wo «SOBLUMA» steht

  1. Hinterlegung
  2. Prüfung IGE
  3. Eintragung & Publikation
  4. Widerspruchsfrist (3 Mte)
  5. In Kraft
  6. Marke gelöscht

Diese Marke wurde aus dem Register gelöscht.

Die Lücke im System: Das IGE prüft neue Anmeldungen nicht darauf, ob sie bestehenden Marken ähnlich sind – allein im Dezember 1985 kamen 7 neue Wortmarken dazu, keine davon wurde mit «SOBLUMA» abgeglichen. Wer eine verwechselbare Marke anmeldet, bekommt sie im Normalfall eingetragen – ausser der Inhaber der älteren Marke wehrt sich selbst.

Das mildeste Mittel ist der Widerspruch beim IGE (Amtsgebühr CHF 800, drei Monate ab Publikation der Eintragung). Wer die Frist verpasst, dem bleibt nur der deutlich teurere Weg über die Zivilgerichte. Frühes Erkennen entscheidet also direkt über Aufwand und Kosten. Quellen: IGE – Marke überwachen und verteidigen

Ihr Fahrplan – die wichtigsten Termine

  1. 27.12.1985 Hinterlegung
    Ihre Wortmarke wurde beim IGE hinterlegt – der Zeitrang ist gesichert.
  2. 22.04.1986 Eintragung
    Die Marke wurde ins Register eingetragen.
  3. 27.05.1986 Publikation
    Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg.
  4. 27.12.2005 Publikation
    Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg.
  5. 09.09.2015 Publikation
    Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg.
  6. 27.12.2025 Schutzende
    Reguläres Ende der Schutzdauer (ohne Verlängerung).
  7. 22.07.2026 Löschung im Register
    Die Marke wurde aus dem Register entfernt.
  8. 22.07.2026 Publikation
    Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg.
  9. 22.07.2026 Schutz geendet (Gelöscht)
    Dieses Zeichen geniesst keinen aktiven Markenschutz mehr.

Weitere Marken von Migros-Genossenschafts-Bund

Neuere Anmeldungen desselben Inhabers (seit 2026):

Zum vollständigen Inhaber-Dossier →

Häufige Fragen zu «SOBLUMA»

Was bedeutet der Status 'cancelled' für die Marke SOBLUMA?

Der Status 'cancelled' bedeutet, dass die Marke SOBLUMA nicht mehr im schweizerischen Markenregister eingetragen ist. Die Hinterlegung wurde gelöscht oder ist abgelaufen, sodass keine Rechte mehr daraus abgeleitet werden koennen.

Ist die Marke SOBLUMA in der Schweiz noch geschuetzt?

Nein, die Marke SOBLUMA ist nicht mehr geschuetzt. Da der Status auf 'cancelled' lautet, besteht kein aktueller Markenschutz in der Schweiz.

Welche Bedeutung hat das Hinterlegungsdatum 27. Dezember 1985?

Das Hinterlegungsdatum gibt an, wann die Marke SOBLUMA beim Institut fuer Geistiges Eigentum (IGE) eingereicht wurde. Es dient als fruehester Zeitpunkt fuer den Schutzanspruch, hat aber aufgrund des geloeschten Status keine aktuelle Wirkung mehr.

Wie kann ich ahnliche neue Markenanmeldungen erkennen, die mit SOBLUMA verwechselt werden koennten?

Sie koennen die Datenbank des IGE (swissreg.ch) nutzen, um nach ahnlichen Wort- oder Bildmarken zu suchen. Geben Sie dabei den Namen 'SOBLUMA' oder Teile davon ein und filtern Sie nach dem Anmeldedatum, um aktuelle Eintraege zu finden.

Dieses Zeichen ist frei geworden

Der Markenschutz für «SOBLUMA» ist per 22.07.2026 weggefallen (Gelöscht). Frei gewordene Zeichen können grundsätzlich neu hinterlegt werden – wer zuerst anmeldet, sichert sich den neuen Zeitrang.

Hinweis: Eine Neuanmeldung ist keine Garantie – im Einzelfall können Restrechte (z. B. Weiterbenutzung) oder ähnliche bestehende Zeichen relevant sein. Genau das klären wir vorab.

Kostenloser PDF-Erstbericht zu «SOBLUMA»

Alle Angaben dieser Seite als kompakter, druckfertiger Bericht – Registerauszug, Schutzumfang, Beobachtungsmuster und Fristen. Kostenlos per Sofort-Download.

Mit dem Download erhalten Sie gelegentlich Hinweise zur Markenüberwachung – jederzeit abbestellbar.

Den eigenen Markennamen im Blick behalten

Ob Neuanmeldung oder bestehende Marke: Wir prüfen täglich alle neuen Schweizer Wortmarken-Anmeldungen und melden ähnliche Zeichen – kostenlos im Basisschutz.

Gratis und unverbindlich – jederzeit beendbar.

Quelle & Methodik

Die Registerdaten stammen aus dem öffentlichen Schweizer Markenregister (Swissreg, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) und werden täglich aktualisiert. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026. Weitere Anmeldungen aus dem Dezember 1985.

Diese Seite informiert über einen öffentlichen Registereintrag und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sind Inhaber dieser Marke und wünschen eine Korrektur oder Entfernung? Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns rasch darum.