Schweizer Wortmarke · Schutz-Check
LOVE TO SHARE
Schweizer Marke, Schutzumfang und laufende Beobachtung – der Überblick zur Anmeldung Nr. 08819/2026.
Ihre Widerspruchsfrist läuft noch 44 Tage – bis 21.10.2026.
Wachdienst-Protokoll
Heute um 06:30 Uhr wurden 421 neue Schweizer Wortmarken geprüft.
Geprüfte Neuanmeldungen der letzten 14 Tage
Keine Treffer heisst nicht «keine Gefahr» – es heisst, dass bisher jede einzelne Neuanmeldung geprüft wurde und nichts durchgerutscht ist. Genau das leistet der Basisschutz, Tag für Tag.
Registerstand wird beim Aufruf dieser Seite aktualisiert.
LOVE TO SHARE ist eine Schweizer Wortmarke mit der Gesuchsnummer 08819/2026, hinterlegt am 22.05.2026. Der Schutz ist für die Nizza-Klasse 30 beansprucht. Der Registerstatus lautet «Eingetragen» (Stand 21.07.2026). Gegen die Eintragung kann noch bis zum 21.10.2026 Widerspruch erhoben werden – die Frist beträgt in der Schweiz drei Monate ab Publikation der Eintragung (Art. 31 MSchG), die Amtsgebühr rund CHF 800. Registerstand dieser Seite: 07.09.2026.
Registerauszug
- Wortmarke
- LOVE TO SHARE
- Gesuchsnummer
- 08819/2026
- Hinterlegungsdatum
- 22.05.2026
- Status
- Eingetragen (Stand 21.07.2026)
- Inhaber
- Société des Produits Nestlé S.A., 1800 Vevey
Beanspruchte KlassenInternationales Ordnungssystem: Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Der Schutz einer Marke gilt nur in den beanspruchten Klassen.
Klasse 30 – Kaffee, Backwaren & Süsses: Cacao et préparations et boissons à base de cacao; chocolat, produits de chocolat, préparations et boissons à base de chocolat; sucre; biscuits; confiserie; sucreries; cookies; gâteaux; gaufrettes; caramels; poudings; bonbons; gommes à mâcher non à usage médic…
Verlauf im Register
- 22.05.2026 Anmeldung
- 27.05.2026 Anmeldung akzeptiert
- 09.07.2026 Anmeldung akzeptiert
- 21.07.2026 Eintragung publiziert
- 21.07.2026 Eintragung
- 21.07.2026 Publikation
- 22.05.2036 Schutzende
Der Ernstfall für «LOVE TO SHARE» – so sähe er aus
Wer Ihrem Zeichen zu nahe kommt, macht das selten mit demselben Wort. Diese Formen der Annäherung sind typisch – so würde ein Fall bei «LOVE TO SHARE» konkret aussehen.
Würde so etwas angemeldet, hätten Sie ab der Publikation drei Monate für einen Widerspruch – danach nur noch den Gerichtsweg.
Zur Einordnung: In einer Stichprobe von 600 Schweizer Wortmarken fanden sich 49 klanglich verwechselbare Namenspaare.
Diese Zeichen sind maschinell erzeugte Beispiele und existieren im Register nicht. Genau solche Anmeldungen erkennt die Überwachung am Tag ihrer Publikation. Rot markierte Einträge gibt es dagegen wirklich.
Wie lange dauert die Prüfung?
Gemessen an 301 Eintragungen aus unserem Bestand: Von der Hinterlegung bis zur Eintragung vergehen im Mittel 50 Tage. Die mittlere Hälfte der Verfahren liegt zwischen 13 und 68 Tagen.
Ihre Marke war nach 60 Tagen eingetragen; der Median liegt bei 50 Tagen.
Grundlage sind ausschliesslich Anmeldungen ab 01.01.2026; unser Beobachtungsfenster umfasst 228 Tage. Verfahren, die länger dauern, können darin noch gar nicht vorkommen – die tatsächliche Dauer liegt also eher über diesen Werten.
Steht «LOVE TO SHARE» im Handelsregister?
Handelsregister wird abgefragt …
Quelle: Zefix, Zentraler Firmenindex des Bundes. Keine amtliche Auskunft.
Anmelde-Aktivität im Umfeld
Neue Wortmarken pro Monat in Klasse 30
Dargestellt ist unser Beobachtungszeitraum ab 01.01.2026 – für frühere Monate liegen uns keine vollständigen Registerdaten vor.
Digitale Präsenz für «LOVE TO SHARE»
Live-Prüfung im Domain-Register – passende Domains früh sichern schützt Ihre Marke auch im Netz (ohne Gewähr).
Das Umfeld dieser Marke
Klasse 30 umfasst Kaffee, Tee, Schokolade, Backwaren, Getreideprodukte und Gewürze. Für Schokolade- und Kaffeemarken – Schweizer Paradedisziplinen – eine der wichtigsten und dichtesten Klassen.
Was diese Eintragung schützt – in Klartext
Die Eintragung der Wortmarke «LOVE TO SHARE» gibt dem Inhaber in der Schweiz das Recht, das Zeichen für die Waren zu benutzen, die in der Nizza-Klasse 30 aufgeführt sind. Er kann anderen untersagen, identische oder ähnliche Marken für dieselben oder gleichartige Produkte zu verwenden.
- Klasse 30 umfasst hier Lebensmittel wie Kakao, Schokolade und Schokoladeprodukte, Zucker, Biscuits, Süsswaren, Bonbons, Kaugummi (nicht medizinisch), Backwaren, Brot, Kuchen, Waffeln, Karamellen, Pudding, Konfekt, gefrorene Süssspeisen, Speiseeis, Sorbets, gefrorene Joghurts, Cerealien, Frühstücksflocken, Müesli und ähnliche Produkte.
Der Schutz besteht nur für Zeichen, die mit «LOVE TO SHARE» verwechselbar ähnlich sind und für Waren aus diesen Bereichen. Eine isolierte Registrierung verhindert nicht, dass andere Marken für andere Warenkategorien angemeldet werden, auch wenn sie ähnlich klingen.
Wie stark ist «LOVE TO SHARE» als Zeichen?
Suggestive Wortmarke
Die Wortfolge «LOVE TO SHARE» ist ein in der englischen Sprache gebräuchlicher Satz. Sie beschreibt keine konkrete Eigenschaft der Waren wie Kakao oder Suesswaren, sondern ruft eine positive Assoziation mit dem Teilen von Genussmitteln hervor. Daher wirkt die Marke lediglich andeutend und nicht direkt beschreibend.
Was das bedeutet: Ein anspielendes Zeichen ist eintragungsfähig, sein Schutzbereich ist aber enger als bei reinen Fantasiewörtern. Anmeldungen mit derselben Anspielung liegen dadurch schneller im kritischen Bereich – das macht frühes Erkennen wichtiger.
Da es sich um eine suggestiv kennzeichnungskräftige Marke handelt, sollten Sie bei der Überwachung vor allem auf ähnliche Wortkombinationen achten, die denselben Gedanken des Teilens ausdrücken.
Einordnung aus rein sprachlicher Sicht – kein Rechtsurteil.
Der Name «LOVE TO SHARE» in Zahlen
Verglichen mit 1'630 Wortmarken im hier gelisteten Bestand – je seltener das Profil, desto weniger direkte Namensnachbarn.
Was «LOVE TO SHARE» NICHT schützt
Ein Markenschutz gilt ausschliesslich in den beanspruchten Nizza-Klassen – bei «LOVE TO SHARE» sind das die Klassen 30. Alles ausserhalb bleibt offen. Marken mit vergleichbarem Profil schützen typischerweise zusätzlich diese Bereiche, die hier nicht abgedeckt sind:
- Klasse 35 – Werbung, Handel & Beratung: Klasse 35 umfasst Werbung, Marketing, Unternehmensberatung, Detailhandel und E-Commerce-Dienstleistungen. Die meistgenutzte Dienstleistungsklasse: Agenturen, Berater und Online-Shops melden hier praktisch immer an – entsprechend eng ist der Namensraum.
- Klasse 43 – Gastronomie & Beherbergung: Klasse 43 umfasst Verpflegung und Beherbergung von Gästen: Restaurants, Cafés, Take-aways, Hotels und Catering. Gastro-Konzepte melden ihre Namen häufig hier an – oft zusammen mit Klasse 35.
- Klasse 40 – Materialbearbeitung: Klasse 40 deckt die Bearbeitung und Umwandlung von Materialien ab: Druck, Recycling, 3D-Druck, Veredelung, Energieerzeugung. Produktions- und Umwelttechnikbetriebe sind typische Anmelder.
Eine Klasse lässt sich nur bei einer neuen Anmeldung ergänzen, nicht nachträglich – bei der Erstanmeldung kostet jede weitere Klasse rund CHF 100 zusätzlich.
Datenbasiert aus dem eigenen Markenbestand – eine Beobachtung, keine Rechtsberatung.
Nach der Anmeldung: So schützen Sie «LOVE TO SHARE» wirklich
Der Weg einer Schweizer Marke – und wo «LOVE TO SHARE» steht
- ✓Hinterlegung
- ✓Prüfung IGE
- ✓Eintragung & Publikation
- 4Widerspruchsfrist (3 Mte)
- 5In Kraft
- 6Verlängerung alle 10 J.
Die Lücke im System: Das IGE prüft neue Anmeldungen nicht darauf, ob sie bestehenden Marken ähnlich sind – allein im Mai 2026 kamen 121 neue Wortmarken dazu, keine davon wurde mit «LOVE TO SHARE» abgeglichen. Wer eine verwechselbare Marke anmeldet, bekommt sie im Normalfall eingetragen – ausser der Inhaber der älteren Marke wehrt sich selbst.
Das mildeste Mittel ist der Widerspruch beim IGE (Amtsgebühr CHF 800, drei Monate ab Publikation der Eintragung). Wer die Frist verpasst, dem bleibt nur der deutlich teurere Weg über die Zivilgerichte. Frühes Erkennen entscheidet also direkt über Aufwand und Kosten. Quellen: IGE – Marke überwachen und verteidigen
Bewegung im Register: In den Klassen dieser Marke wurden in den letzten 3 Monaten 4 Marken gelöscht oder sind abgelaufen (9,8 % des gelisteten Bestands) – meist verpasste Verlängerungen oder aufgegebene Zeichen. Die Verlängerungs-Erinnerung weiter unten schützt davor.
Ihr Zeitfenster – und was danach kommt
Meldet jemand ein verwechselbares Zeichen an, läuft ab dessen Publikation eine Frist von drei Monaten. Wer sie nutzt, wehrt die Marke beim IGE ab. Wer sie verpasst, muss vor Zivilgericht.
Rechtzeitig oder zu spät – der Unterschied
Richtwerte: Die Widerspruchsgebühr des IGE liegt bei rund CHF 800. Ein Zivilverfahren beginnt erfahrungsgemäss im fünfstelligen Bereich und dauert Jahre.
Ihr Fahrplan – die wichtigsten Termine
-
22.05.2026
Hinterlegung
Ihre Wortmarke wurde beim IGE hinterlegt – der Zeitrang ist gesichert. -
27.05.2026
Anmeldung akzeptiert
Das IGE hat die Anmeldung formal akzeptiert. -
09.07.2026
Anmeldung akzeptiert
Das IGE hat die Anmeldung formal akzeptiert. -
21.07.2026
Eintragung publiziert
Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist. -
21.07.2026
Eintragung
Die Marke wurde ins Register eingetragen. -
21.07.2026
Publikation
Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist. -
21.10.2026
Ende Widerspruchsfrist
Drei Monate ab Publikation der Eintragung können Dritte Widerspruch erheben – und Sie gegen ähnliche neue Marken. -
21.07.2031
Benutzungsnachweis
Ab fünf Jahren muss die Marke ernsthaft gebraucht werden, sonst wird sie angreifbar. Belege sammeln. -
22.05.2036
Schutzende
Reguläres Ende der Schutzdauer (ohne Verlängerung). -
22.05.2036
Verlängerung fällig
Der Schutz läuft zehn Jahre ab Hinterlegung; danach beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf).
Widerspruchsfrist endet
Sicherheitsmarge eingerechnet (1 Tag). Berechnet aus der Publikation vom 21.07.2026; massgeblich ist die amtliche Publikation.
Berechnetes Fristende: 21.10.2026 – drei Monate ab Publikation der Eintragung.
Fristen in Ihren Kalender
Die Termine dieser Marke als Kalenderdatei – für Outlook, Google Kalender, Apple Kalender und alles, was .ics versteht.
Termine herunterladen (.ics)Enthält alle künftigen Termine dieser Seite, mit Erinnerung 30 und 7 Tage vorher. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Nächste Verlängerung: 22.05.2036
Der Schutz gilt zehn Jahre ab Hinterlegung und ist beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf). Für Schutz im Ausland lässt sich die Schweizer Basis über das Madrid-System ausdehnen.
Kostenlos – wir erinnern Sie einen Monat vor dem Verlängerungstermin per E-Mail, damit nichts vergessen geht.
Weitere Marken von Société des Produits Nestlé S.A.
Neuere Anmeldungen desselben Inhabers (seit 2026):
Häufige Fragen zu «LOVE TO SHARE»
Ist die Wortmarke «LOVE TO SHARE» in der Schweiz geschützt?
Ja, die Marke ist unter der Gesuchsnummer 08819/2026 beim Schweizerischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eingetragen und geniesst damit Schutz für die Schweiz. Der Schutz gilt ab dem Hinterlegungsdatum 22. Mai 2026.
Was bedeutet der Status «registered» für diese Marke?
Der Status «registered» zeigt an, dass die Marke vollständig eingetragen ist und alle erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind. Die Marke ist somit im Markenregister eingetragen und der Inhaber kann Dritten die Nutzung untersagen.
In welchen Produktkategorien ist die Marke geschützt?
Die Marke ist in der Nizza-Klasse 30 geschützt, welche unter anderem Kakao, Schokolade, Süsswaren, Backwaren und Speiseeis umfasst. Die genaue Liste der Waren ist in der Registrierung aufgeführt.
Wie kann ich überwachen, ob ähnliche Marken angemeldet werden?
Sie können die Markenrecherche-Datenbank des IGE (swissreg.ch) nutzen, um nach ähnlichen neuen Anmeldungen zu suchen. Auch private Markenüberwachungsdienste bieten automatisierte Benachrichtigungen bei neuen Gesuchen, die Ihrer Marke ähneln.
Marken-Siegel für Ihre Website
Zeigen Sie Kunden, dass «LOVE TO SHARE» eine geschützte Schweizer Marke ist. Kopieren Sie den Code – das Siegel verlinkt auf diese Übersichtsseite.
Kostenloser PDF-Erstbericht zu «LOVE TO SHARE»
Alle Angaben dieser Seite als kompakter, druckfertiger Bericht – Registerauszug, Schutzumfang, Beobachtungsmuster und Fristen. Kostenlos per Sofort-Download.
Mit dem Download erhalten Sie gelegentlich Hinweise zur Markenüberwachung – jederzeit abbestellbar.
Weiteres aus dem Register
Neue Wortmarken im gleichen Umfeld
Aktuelle Anmeldungen mit überschneidenden Nizza-Klassen.
- EL MAYO 03.08.2026
- SHOU 01.08.2026
- LA PERLA DEL GOLFO SELEZIONE ITALIANA 28.07.2026
- EasyGlüh 28.07.2026
- SMARTIES LAUNCHER 21.07.2026
- Dipaster 20.07.2026
Bewegung im Umfeld: frei gewordene Zeichen
Marken aus den Klassen dieser Marke, deren Schutz in den letzten 3 Monaten endete – solche Zeichen sind grundsätzlich wieder anmeldbar.
In den nächsten 90 Tagen stehen in diesen Klassen 2 Verlängerungen an.
«LOVE TO SHARE» überwachen lassen
Wir prüfen täglich alle neuen Schweizer Wortmarken-Anmeldungen und melden Ihnen ähnliche Zeichen – kostenlos im Basisschutz, ohne Kreditkarte.
Gratis und unverbindlich – jederzeit beendbar.
Quelle & Methodik
Die Registerdaten stammen aus dem öffentlichen Schweizer Markenregister (Swissreg, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) und werden täglich aktualisiert. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026. Weitere Anmeldungen aus dem Mai 2026.
Diese Seite informiert über einen öffentlichen Registereintrag und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sind Inhaber dieser Marke und wünschen eine Korrektur oder Entfernung? Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns rasch darum.
