Schweizer Wortmarke · Schutz-Check
JINGERA
Schweizer Marke, Schutzumfang und laufende Beobachtung – der Überblick zur Anmeldung Nr. 12077/2026.
Beim IGE in Prüfung seit 52 Tagen – vergleichbare Anmeldungen brauchen im Mittel 50 Tage.
Wachdienst-Protokoll
Heute um 06:30 Uhr wurden 421 neue Schweizer Wortmarken geprüft.
Geprüfte Neuanmeldungen der letzten 14 Tage
Keine Treffer heisst nicht «keine Gefahr» – es heisst, dass bisher jede einzelne Neuanmeldung geprüft wurde und nichts durchgerutscht ist. Genau das leistet der Basisschutz, Tag für Tag.
Registerstand wird beim Aufruf dieser Seite aktualisiert.
JINGERA ist eine Schweizer Wortmarke mit der Gesuchsnummer 12077/2026, hinterlegt am 17.07.2026. Der Schutz ist für die Nizza-Klasse 32 beansprucht. Der Registerstatus lautet «Anmeldung hängig» (Stand 21.07.2026). Gegen künftige verwechselbare Anmeldungen Dritter kann innert drei Monaten ab deren Publikation Widerspruch beim IGE erhoben werden (Art. 31 MSchG, Amtsgebühr rund CHF 800); danach bleibt nur der Zivilweg. Registerstand dieser Seite: 07.09.2026.
Registerauszug
- Wortmarke
- JINGERA
- Gesuchsnummer
- 12077/2026
- Hinterlegungsdatum
- 17.07.2026
- Status
- Anmeldung hängig (Stand 21.07.2026)
- Inhaber
- Joseane Romao Gerling, 8053 Zürich
Beanspruchte KlassenInternationales Ordnungssystem: Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Der Schutz einer Marke gilt nur in den beanspruchten Klassen.
Klasse 32 – Biere & alkoholfreie Getränke: Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Verlauf im Register
- 17.07.2026 Anmeldung akzeptiert
- 17.07.2026 Anmeldung
- 21.07.2026 Anmeldung akzeptiert
- 17.07.2036 Schutzende
Der Ernstfall für «JINGERA» – so sähe er aus
Wer Ihrem Zeichen zu nahe kommt, macht das selten mit demselben Wort. Diese Formen der Annäherung sind typisch – so würde ein Fall bei «JINGERA» konkret aussehen.
Würde so etwas angemeldet, hätten Sie ab der Publikation drei Monate für einen Widerspruch – danach nur noch den Gerichtsweg.
Zur Einordnung: In einer Stichprobe von 600 Schweizer Wortmarken fanden sich 49 klanglich verwechselbare Namenspaare.
Diese Zeichen sind maschinell erzeugte Beispiele und existieren im Register nicht. Genau solche Anmeldungen erkennt die Überwachung am Tag ihrer Publikation. Rot markierte Einträge gibt es dagegen wirklich.
Wie lange dauert die Prüfung?
Gemessen an 301 Eintragungen aus unserem Bestand: Von der Hinterlegung bis zur Eintragung vergehen im Mittel 50 Tage. Die mittlere Hälfte der Verfahren liegt zwischen 13 und 68 Tagen.
Ihre Anmeldung läuft seit 52 Tagen und liegt damit im üblichen Rahmen (Median 50 Tage).
Grundlage sind ausschliesslich Anmeldungen ab 01.01.2026; unser Beobachtungsfenster umfasst 228 Tage. Verfahren, die länger dauern, können darin noch gar nicht vorkommen – die tatsächliche Dauer liegt also eher über diesen Werten.
Steht «JINGERA» im Handelsregister?
Handelsregister wird abgefragt …
Quelle: Zefix, Zentraler Firmenindex des Bundes. Keine amtliche Auskunft.
Anmelde-Aktivität im Umfeld
Neue Wortmarken pro Monat in Klasse 32
Dargestellt ist unser Beobachtungszeitraum ab 01.01.2026 – für frühere Monate liegen uns keine vollständigen Registerdaten vor.
Digitale Präsenz für «JINGERA»
Live-Prüfung im Domain-Register – passende Domains früh sichern schützt Ihre Marke auch im Netz (ohne Gewähr).
Das Umfeld dieser Marke
Klasse 32 umfasst Biere, Mineralwässer, Softdrinks und Fruchtsäfte. Craft-Beer-Brauereien und Getränke-Startups sorgen seit Jahren für überdurchschnittlich viele neue Zeichen.
Was diese Eintragung schützt – in Klartext
Mit der Eintragung der Wortmarke «JINGERA» erhält der Inhaber das ausschliessliche Recht, dieses Zeichen in der Schweiz für die beanspruchten Waren zu verwenden. Der Schutz gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung, sofern das Gesuch erfolgreich abgeschlossen wird.
- Klasse 32 umfasst hier Biere, alkoholfreie Getränke, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer, Fruchtgetränke und Fruchtsäfte sowie Sirupe und andere alkoholfreie Präparate zur Zubereitung von Getränken.
Der Schutz besteht nur für identische oder ähnliche Zeichen, die für dieselben oder ähnliche Waren verwendet werden. Der Registereintrag allein verhindert nicht, dass neue, ähnliche Markenanmeldungen eingereicht werden – diese werden unabhaengig davon geprueft.
Wie stark ist «JINGERA» als Zeichen?
erfundenes Fantasiewort
Das Wort «JINGERA» hat keine erkennbare Bedeutung im Deutschen und ist kein gebräuchlicher Begriff. Es bezieht sich weder direkt auf die beanspruchten Getränke noch auf deren Eigenschaften, sondern wirkt wie eine frei erfundene Bezeichnung.
Was das bedeutet: Ein Fantasiezeichen hat den breitesten Schutzbereich und lässt sich am leichtesten durchsetzen. Genau deshalb weichen Nachahmer selten auf denselben Namen aus, sondern auf knapp danebenliegende Varianten – die fallen nur auf, wenn das Register laufend beobachtet wird.
Da es sich um ein kennzeichnungsstarkes Fantasiewort handelt, ist es gegenüber ähnlichen Anmeldungen leichter durchsetzbar, dennoch empfehlen wir eine regelmässige Überwachung auf identische oder verwechselbar ähnliche Zeichen.
Einordnung aus rein sprachlicher Sicht – kein Rechtsurteil.
Der Name «JINGERA» in Zahlen
Verglichen mit 1'630 Wortmarken im hier gelisteten Bestand – je seltener das Profil, desto weniger direkte Namensnachbarn.
Was «JINGERA» NICHT schützt
Ein Markenschutz gilt ausschliesslich in den beanspruchten Nizza-Klassen – bei «JINGERA» sind das die Klassen 32. Alles ausserhalb bleibt offen. Marken mit vergleichbarem Profil schützen typischerweise zusätzlich diese Bereiche, die hier nicht abgedeckt sind:
- Klasse 35 – Werbung, Handel & Beratung: Klasse 35 umfasst Werbung, Marketing, Unternehmensberatung, Detailhandel und E-Commerce-Dienstleistungen. Die meistgenutzte Dienstleistungsklasse: Agenturen, Berater und Online-Shops melden hier praktisch immer an – entsprechend eng ist der Namensraum.
- Klasse 43 – Gastronomie & Beherbergung: Klasse 43 umfasst Verpflegung und Beherbergung von Gästen: Restaurants, Cafés, Take-aways, Hotels und Catering. Gastro-Konzepte melden ihre Namen häufig hier an – oft zusammen mit Klasse 35.
- Klasse 33 – Wein & Spirituosen: Klasse 33 deckt alkoholische Getränke ausser Bier ab: Wein, Spirituosen, Liköre. Weingüter, Destillerien und Gin-Labels melden hier laufend neue Namen an.
Eine Klasse lässt sich nur bei einer neuen Anmeldung ergänzen, nicht nachträglich – bei der Erstanmeldung kostet jede weitere Klasse rund CHF 100 zusätzlich.
Datenbasiert aus dem eigenen Markenbestand – eine Beobachtung, keine Rechtsberatung.
Nach der Anmeldung: So schützen Sie «JINGERA» wirklich
Der Weg einer Schweizer Marke – und wo «JINGERA» steht
- ✓Hinterlegung
- 2Prüfung IGE
- 3Eintragung & Publikation
- 4Widerspruchsfrist (3 Mte)
- 5In Kraft
- 6Verlängerung alle 10 J.
Die Lücke im System: Das IGE prüft neue Anmeldungen nicht darauf, ob sie bestehenden Marken ähnlich sind – allein im Juli 2026 kamen 418 neue Wortmarken dazu, keine davon wurde mit «JINGERA» abgeglichen. Wer eine verwechselbare Marke anmeldet, bekommt sie im Normalfall eingetragen – ausser der Inhaber der älteren Marke wehrt sich selbst.
Das mildeste Mittel ist der Widerspruch beim IGE (Amtsgebühr CHF 800, drei Monate ab Publikation der Eintragung). Wer die Frist verpasst, dem bleibt nur der deutlich teurere Weg über die Zivilgerichte. Frühes Erkennen entscheidet also direkt über Aufwand und Kosten. Quellen: IGE – Marke überwachen und verteidigen
Ihr Zeitfenster – und was danach kommt
Meldet jemand ein verwechselbares Zeichen an, läuft ab dessen Publikation eine Frist von drei Monaten. Wer sie nutzt, wehrt die Marke beim IGE ab. Wer sie verpasst, muss vor Zivilgericht.
Rechtzeitig oder zu spät – der Unterschied
Richtwerte: Die Widerspruchsgebühr des IGE liegt bei rund CHF 800. Ein Zivilverfahren beginnt erfahrungsgemäss im fünfstelligen Bereich und dauert Jahre.
Ihr Fahrplan – die wichtigsten Termine
-
17.07.2026
Hinterlegung
Ihre Wortmarke wurde beim IGE hinterlegt – der Zeitrang ist gesichert. -
17.07.2026
Anmeldung akzeptiert
Das IGE hat die Anmeldung formal akzeptiert. -
21.07.2026
Anmeldung akzeptiert
Das IGE hat die Anmeldung formal akzeptiert. -
28.08.2026
Publikation erwarten (Richtwert)
Nach der Prüfung trägt das IGE die Marke ein und publiziert sie – erst damit beginnt die Widerspruchsfrist. -
17.07.2031
Benutzungsnachweis
Ab fünf Jahren muss die Marke ernsthaft gebraucht werden, sonst wird sie angreifbar. Belege sammeln. -
17.07.2036
Schutzende
Reguläres Ende der Schutzdauer (ohne Verlängerung). -
17.07.2036
Verlängerung fällig
Der Schutz läuft zehn Jahre ab Hinterlegung; danach beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf).
Fristen in Ihren Kalender
Die Termine dieser Marke als Kalenderdatei – für Outlook, Google Kalender, Apple Kalender und alles, was .ics versteht.
Termine herunterladen (.ics)Enthält alle künftigen Termine dieser Seite, mit Erinnerung 30 und 7 Tage vorher. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Nächste Verlängerung: 17.07.2036
Der Schutz gilt zehn Jahre ab Hinterlegung und ist beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf). Für Schutz im Ausland lässt sich die Schweizer Basis über das Madrid-System ausdehnen.
Kostenlos – wir erinnern Sie einen Monat vor dem Verlängerungstermin per E-Mail, damit nichts vergessen geht.
Häufige Fragen zu «JINGERA»
Was bedeutet der Status 'pending' für die Marke JINGERA?
Der Status 'pending' bedeutet, dass die Marke JINGERA beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hinterlegt wurde, aber noch nicht abschliessend geprüft oder eingetragen ist. Es handelt sich um ein laufendes Gesuch, das noch nicht rechtskräftig geschützt ist.
Welche Waren und Dienstleistungen sind für die Marke JINGERA angemeldet?
Die Marke JINGERA ist für die Nizza-Klasse 32 angemeldet, also für Biere, alkoholfreie Getränke, Mineralwässer, Fruchtgetränke, Fruchtsäfte, Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für Getränke. Der Schutz beschränkt sich vorerst auf diese Warenklasse.
Ist die Marke JINGERA bereits in der Schweiz geschützt?
Nein, die Marke JINGERA ist noch nicht eingetragen. Sie wurde am 17. Juli 2026 hinterlegt und hat den Status 'pending'. Ein endgültiger Schutz besteht erst nach erfolgreicher Prüfung und Eintragung im Markenregister.
Wie kann ich feststellen, ob ähnliche Marken wie JINGERA später angemeldet werden?
Sie können regelmässig das Markenregister des IGE auf neue Anmeldungen durchsuchen, die ähnliche Zeichen oder Waren in Klasse 32 betreffen. Eine professionelle Markenüberwachung bietet an, solche neuen Einträge automatisch zu melden und mit Ihrer Marke zu vergleichen.
Marken-Siegel für Ihre Website
Zeigen Sie Kunden, dass «JINGERA» eine geschützte Schweizer Marke ist. Kopieren Sie den Code – das Siegel verlinkt auf diese Übersichtsseite.
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Alle Angaben dieser Seite als kompakter, druckfertiger Bericht – Registerauszug, Schutzumfang, Beobachtungsmuster und Fristen. Kostenlos per Sofort-Download.
Mit dem Download erhalten Sie gelegentlich Hinweise zur Markenüberwachung – jederzeit abbestellbar.
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- BEARDHOPS 21.02.2026
Bewegung im Umfeld: frei gewordene Zeichen
Marken aus den Klassen dieser Marke, deren Schutz in den letzten 3 Monaten endete – solche Zeichen sind grundsätzlich wieder anmeldbar.
In den nächsten 90 Tagen stehen in diesen Klassen 1 Verlängerungen an.
«JINGERA» überwachen lassen
Wir prüfen täglich alle neuen Schweizer Wortmarken-Anmeldungen und melden Ihnen ähnliche Zeichen – kostenlos im Basisschutz, ohne Kreditkarte.
Gratis und unverbindlich – jederzeit beendbar.
Quelle & Methodik
Die Registerdaten stammen aus dem öffentlichen Schweizer Markenregister (Swissreg, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) und werden täglich aktualisiert. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026. Weitere Anmeldungen aus dem Juli 2026.
Diese Seite informiert über einen öffentlichen Registereintrag und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sind Inhaber dieser Marke und wünschen eine Korrektur oder Entfernung? Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns rasch darum.
