Schweizer Wortmarke · Schutz-Check
BLOOMIE
Schweizer Marke, Schutzumfang und laufende Beobachtung – der Überblick zur Anmeldung Nr. 12110/2026.
Beim IGE in Prüfung seit 48 Tagen – vergleichbare Anmeldungen brauchen im Mittel 50 Tage.
Wachdienst-Protokoll
Heute um 06:30 Uhr wurden 421 neue Schweizer Wortmarken geprüft.
Geprüfte Neuanmeldungen der letzten 14 Tage
Keine Treffer heisst nicht «keine Gefahr» – es heisst, dass bisher jede einzelne Neuanmeldung geprüft wurde und nichts durchgerutscht ist. Genau das leistet der Basisschutz, Tag für Tag.
Registerstand wird beim Aufruf dieser Seite aktualisiert.
BLOOMIE ist eine Schweizer Wortmarke mit der Gesuchsnummer 12110/2026, hinterlegt am 21.07.2026. Der Schutz ist für die Nizza-Klasse 44 beansprucht. Der Registerstatus lautet «Anmeldung hängig» (Stand 22.07.2026). Gegen künftige verwechselbare Anmeldungen Dritter kann innert drei Monaten ab deren Publikation Widerspruch beim IGE erhoben werden (Art. 31 MSchG, Amtsgebühr rund CHF 800); danach bleibt nur der Zivilweg. Registerstand dieser Seite: 07.09.2026.
Registerauszug
- Wortmarke
- BLOOMIE
- Gesuchsnummer
- 12110/2026
- Hinterlegungsdatum
- 21.07.2026
- Status
- Anmeldung hängig (Stand 22.07.2026)
- Inhaber
- Alessia Piccinno, 6816 Bissone
Beanspruchte KlassenInternationales Ordnungssystem: Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Der Schutz einer Marke gilt nur in den beanspruchten Klassen.
Klasse 44 – Medizin & Schönheitspflege: Servizi medici, cure d'igiene e di bellezza per l'uomo o per gli animali.
Verlauf im Register
- 21.07.2026 Anmeldung
- 22.07.2026 Anmeldung akzeptiert
- 21.07.2036 Schutzende
Der Ernstfall für «BLOOMIE» – so sähe er aus
Wer Ihrem Zeichen zu nahe kommt, macht das selten mit demselben Wort. Diese Formen der Annäherung sind typisch – so würde ein Fall bei «BLOOMIE» konkret aussehen.
Würde so etwas angemeldet, hätten Sie ab der Publikation drei Monate für einen Widerspruch – danach nur noch den Gerichtsweg.
Zur Einordnung: In einer Stichprobe von 600 Schweizer Wortmarken fanden sich 49 klanglich verwechselbare Namenspaare.
Diese Zeichen sind maschinell erzeugte Beispiele und existieren im Register nicht. Genau solche Anmeldungen erkennt die Überwachung am Tag ihrer Publikation. Rot markierte Einträge gibt es dagegen wirklich.
Wie lange dauert die Prüfung?
Gemessen an 301 Eintragungen aus unserem Bestand: Von der Hinterlegung bis zur Eintragung vergehen im Mittel 50 Tage. Die mittlere Hälfte der Verfahren liegt zwischen 13 und 68 Tagen.
Ihre Anmeldung läuft seit 48 Tagen und liegt damit im üblichen Rahmen (Median 50 Tage).
Grundlage sind ausschliesslich Anmeldungen ab 01.01.2026; unser Beobachtungsfenster umfasst 228 Tage. Verfahren, die länger dauern, können darin noch gar nicht vorkommen – die tatsächliche Dauer liegt also eher über diesen Werten.
Steht «BLOOMIE» im Handelsregister?
Handelsregister wird abgefragt …
Quelle: Zefix, Zentraler Firmenindex des Bundes. Keine amtliche Auskunft.
Anmelde-Aktivität im Umfeld
Neue Wortmarken pro Monat in Klasse 44
Dargestellt ist unser Beobachtungszeitraum ab 01.01.2026 – für frühere Monate liegen uns keine vollständigen Registerdaten vor.
Digitale Präsenz für «BLOOMIE»
Live-Prüfung im Domain-Register – passende Domains früh sichern schützt Ihre Marke auch im Netz (ohne Gewähr).
Das Umfeld dieser Marke
Klasse 44 deckt medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen sowie Gesundheits- und Schönheitspflege ab: Praxen, Kliniken, Kosmetikstudios, Coiffeure. Gesundheits- und Beauty-Dienstleister sind hier laufend mit neuen Marken präsent.
Was diese Eintragung schützt – in Klartext
Der Inhaber der Wortmarke «BLOOMIE» erhält das ausschliessliche Recht, dieses Zeichen in der Schweiz für die beanspruchten Dienstleistungen zu verwenden. Andere Unternehmen dürfen diesen Namen nicht ohne Zustimmung für ähnliche Angebote nutzen.
- Klasse 44 umfasst hier medizinische Behandlungen sowie Hygiene- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere. Dazu zählen zum Beispiel Arztpraxen, Krankenpflege, Kosmetikstudios oder Tierpflegedienste.
Der Schutz gilt nur für identische oder ähnliche Zeichen in genau diesen Dienstleistungsbereichen. Ein Registereintrag allein verhindert nicht, dass später ähnliche Marken angemeldet werden; jede Anmeldung wird einzeln geprüft.
Wie stark ist «BLOOMIE» als Zeichen?
Suggestive Wortmarke
Das Wort «BLOOMIE» leitet sich von «bloom» (englisch für Blüte, Aufblühen) ab und spielt damit auf positive Ergebnisse wie Gesundheit oder Schönheit an. Es beschreibt die beanspruchten Dienstleistungen der medizinischen und kosmetischen Pflege jedoch nicht direkt, sondern deutet bloss darauf hin.
Was das bedeutet: Ein anspielendes Zeichen ist eintragungsfähig, sein Schutzbereich ist aber enger als bei reinen Fantasiewörtern. Anmeldungen mit derselben Anspielung liegen dadurch schneller im kritischen Bereich – das macht frühes Erkennen wichtiger.
Bei suggestiven Zeichen ist der Schutzumfang mittelstark, weshalb die Überwachung aufmerksam auf ähnliche Anmeldungen mit gleichem Bedeutungsgehalt reagieren sollte.
Einordnung aus rein sprachlicher Sicht – kein Rechtsurteil.
Der Name «BLOOMIE» in Zahlen
Verglichen mit 1'630 Wortmarken im hier gelisteten Bestand – je seltener das Profil, desto weniger direkte Namensnachbarn.
Was «BLOOMIE» NICHT schützt
Ein Markenschutz gilt ausschliesslich in den beanspruchten Nizza-Klassen – bei «BLOOMIE» sind das die Klassen 44. Alles ausserhalb bleibt offen. Marken mit vergleichbarem Profil schützen typischerweise zusätzlich diese Bereiche, die hier nicht abgedeckt sind:
- Klasse 35 – Werbung, Handel & Beratung: Klasse 35 umfasst Werbung, Marketing, Unternehmensberatung, Detailhandel und E-Commerce-Dienstleistungen. Die meistgenutzte Dienstleistungsklasse: Agenturen, Berater und Online-Shops melden hier praktisch immer an – entsprechend eng ist der Namensraum.
- Klasse 42 – IT- & Wissenschaftsdienstleistungen: Klasse 42 enthält wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen: Softwareentwicklung, SaaS, Cloud, Design und Forschung. Zusammen mit Klasse 9 das Pflichtprogramm der Tech-Branche – hier entsteht laufend neuer Zeichenbestand.
- Klasse 5 – Pharma & Gesundheit: Klasse 5 umfasst Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, Desinfektionsmittel und medizinische Präparate. Pharmaunternehmen, Hersteller von Supplements und Gesundheitsprodukten sorgen hier für konstant hohe Anmeldezahlen.
Eine Klasse lässt sich nur bei einer neuen Anmeldung ergänzen, nicht nachträglich – bei der Erstanmeldung kostet jede weitere Klasse rund CHF 100 zusätzlich.
Datenbasiert aus dem eigenen Markenbestand – eine Beobachtung, keine Rechtsberatung.
Nach der Anmeldung: So schützen Sie «BLOOMIE» wirklich
Der Weg einer Schweizer Marke – und wo «BLOOMIE» steht
- ✓Hinterlegung
- 2Prüfung IGE
- 3Eintragung & Publikation
- 4Widerspruchsfrist (3 Mte)
- 5In Kraft
- 6Verlängerung alle 10 J.
Die Lücke im System: Das IGE prüft neue Anmeldungen nicht darauf, ob sie bestehenden Marken ähnlich sind – allein im Juli 2026 kamen 418 neue Wortmarken dazu, keine davon wurde mit «BLOOMIE» abgeglichen. Wer eine verwechselbare Marke anmeldet, bekommt sie im Normalfall eingetragen – ausser der Inhaber der älteren Marke wehrt sich selbst.
Das mildeste Mittel ist der Widerspruch beim IGE (Amtsgebühr CHF 800, drei Monate ab Publikation der Eintragung). Wer die Frist verpasst, dem bleibt nur der deutlich teurere Weg über die Zivilgerichte. Frühes Erkennen entscheidet also direkt über Aufwand und Kosten. Quellen: IGE – Marke überwachen und verteidigen
Ihr Zeitfenster – und was danach kommt
Meldet jemand ein verwechselbares Zeichen an, läuft ab dessen Publikation eine Frist von drei Monaten. Wer sie nutzt, wehrt die Marke beim IGE ab. Wer sie verpasst, muss vor Zivilgericht.
Rechtzeitig oder zu spät – der Unterschied
Richtwerte: Die Widerspruchsgebühr des IGE liegt bei rund CHF 800. Ein Zivilverfahren beginnt erfahrungsgemäss im fünfstelligen Bereich und dauert Jahre.
Ihr Fahrplan – die wichtigsten Termine
-
21.07.2026
Hinterlegung
Ihre Wortmarke wurde beim IGE hinterlegt – der Zeitrang ist gesichert. -
22.07.2026
Anmeldung akzeptiert
Das IGE hat die Anmeldung formal akzeptiert. -
01.09.2026
Publikation erwarten (Richtwert)
Nach der Prüfung trägt das IGE die Marke ein und publiziert sie – erst damit beginnt die Widerspruchsfrist. -
21.07.2031
Benutzungsnachweis
Ab fünf Jahren muss die Marke ernsthaft gebraucht werden, sonst wird sie angreifbar. Belege sammeln. -
21.07.2036
Schutzende
Reguläres Ende der Schutzdauer (ohne Verlängerung). -
21.07.2036
Verlängerung fällig
Der Schutz läuft zehn Jahre ab Hinterlegung; danach beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf).
Fristen in Ihren Kalender
Die Termine dieser Marke als Kalenderdatei – für Outlook, Google Kalender, Apple Kalender und alles, was .ics versteht.
Termine herunterladen (.ics)Enthält alle künftigen Termine dieser Seite, mit Erinnerung 30 und 7 Tage vorher. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Nächste Verlängerung: 21.07.2036
Der Schutz gilt zehn Jahre ab Hinterlegung und ist beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf). Für Schutz im Ausland lässt sich die Schweizer Basis über das Madrid-System ausdehnen.
Kostenlos – wir erinnern Sie einen Monat vor dem Verlängerungstermin per E-Mail, damit nichts vergessen geht.
Häufige Fragen zu «BLOOMIE»
Ist die Marke «BLOOMIE» bereits in der Schweiz geschützt?
Die Marke wurde am 21. Juli 2026 hinterlegt und hat den Status «pending». Das bedeutet, dass das Eintragungsverfahren noch läuft und die Marke vorerst noch nicht rechtsgültig eingetragen ist.
Was bedeutet der Status «pending» bei dieser Marke?
Der Status «pending» zeigt an, dass die Marke noch nicht abschliessend geprüft wurde. Sie ist vorläufig nicht geschützt, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
Welche Dienstleistungen deckt die Marke «BLOOMIE» ab?
Die Marke ist für Dienstleistungen der Klasse 44 hinterlegt, konkret für medizinische Dienstleistungen, Hygiene- und Schönheitspflege für Menschen oder Tiere.
Wie kann ich überwachen, ob ähnliche Marken wie «BLOOMIE» neu angemeldet werden?
Mit einer Markenüberwachung können Sie neue Einträge und Anmeldungen verfolgen. Für die Schweiz können Sie die Swissreg-Datenbank nutzen oder einen spezialisierten Überwachungsdienst beauftragen.
Marken-Siegel für Ihre Website
Zeigen Sie Kunden, dass «BLOOMIE» eine geschützte Schweizer Marke ist. Kopieren Sie den Code – das Siegel verlinkt auf diese Übersichtsseite.
Kostenloser PDF-Erstbericht zu «BLOOMIE»
Alle Angaben dieser Seite als kompakter, druckfertiger Bericht – Registerauszug, Schutzumfang, Beobachtungsmuster und Fristen. Kostenlos per Sofort-Download.
Mit dem Download erhalten Sie gelegentlich Hinweise zur Markenüberwachung – jederzeit abbestellbar.
Weiteres aus dem Register
Ähnlich benannte neue Anmeldungen
Bewegung im Umfeld: frei gewordene Zeichen
Marken aus den Klassen dieser Marke, deren Schutz in den letzten 3 Monaten endete – solche Zeichen sind grundsätzlich wieder anmeldbar.
«BLOOMIE» überwachen lassen
Wir prüfen täglich alle neuen Schweizer Wortmarken-Anmeldungen und melden Ihnen ähnliche Zeichen – kostenlos im Basisschutz, ohne Kreditkarte.
Gratis und unverbindlich – jederzeit beendbar.
Quelle & Methodik
Die Registerdaten stammen aus dem öffentlichen Schweizer Markenregister (Swissreg, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) und werden täglich aktualisiert. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026. Weitere Anmeldungen aus dem Juli 2026.
Diese Seite informiert über einen öffentlichen Registereintrag und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sind Inhaber dieser Marke und wünschen eine Korrektur oder Entfernung? Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns rasch darum.
