Schweizer Wortmarke · Schutz-Check
BACK TO STREET
Schweizer Marke mit Status «Gelöscht» – Registerauszug und Historie zur Anmeldung Nr. 00562/2015.
Dieses Zeichen ist wieder frei: Wer es jetzt anmeldet, sichert sich den Zeitrang.
BACK TO STREET ist eine Schweizer Wortmarke mit der Gesuchsnummer 00562/2015, hinterlegt am 10.12.2015. Der Schutz ist für die Nizza-Klasse 25 beansprucht. Der Registerstatus lautet «Gelöscht» (Stand 03.07.2026). Registerstand dieser Seite: 07.09.2026.
Registerauszug
- Wortmarke
- BACK TO STREET
- Gesuchsnummer
- 00562/2015
- Hinterlegungsdatum
- 10.12.2015
- Status
- Gelöscht (Stand 03.07.2026)
- Inhaber
- IH-Trade, 3422 Kirchberg BE
Beanspruchte KlassenInternationales Ordnungssystem: Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Der Schutz einer Marke gilt nur in den beanspruchten Klassen.
Klasse 25 – Bekleidung & Schuhe: Schuhwaren.
Verlauf im Register
- 10.12.2015 Anmeldung
- 31.03.2016 Eintragung
- 31.03.2016 Publikation
- 10.12.2025 Schutzende
- 03.07.2026 Löschung im Register
- 03.07.2026 Publikation
Steht «BACK TO STREET» im Handelsregister?
Handelsregister wird abgefragt …
Quelle: Zefix, Zentraler Firmenindex des Bundes. Keine amtliche Auskunft.
Anmelde-Aktivität im Umfeld
Neue Wortmarken pro Monat in Klasse 25
Dargestellt ist unser Beobachtungszeitraum ab 01.01.2026 – für frühere Monate liegen uns keine vollständigen Registerdaten vor.
Digitale Präsenz für «BACK TO STREET»
Live-Prüfung im Domain-Register – passende Domains früh sichern schützt Ihre Marke auch im Netz (ohne Gewähr).
Das Umfeld dieser Marke
Klasse 25 deckt Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen ab. Neben Klasse 9 und 35 eine der aktivsten Klassen überhaupt: Jedes Modelabel und jede Streetwear-Marke braucht sie – Verwechslungsgefahr ist hier Alltag.
Was diese Eintragung schützte – in Klartext
Der Schutz dieser Marke ist beendet – die folgenden Angaben beschreiben den früheren Umfang.
Diese Eintragung der Wortmarke «BACK TO STREET» gewährt dem Inhaber das Recht, das Zeichen in der Schweiz für die angemeldeten Waren zu nutzen und Dritten zu verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für dieselben oder ähnliche Waren zu verwenden.
- Klasse 25 umfasst hier Schuhwaren.
Der Schutz gilt ausschliesslich für identische oder ähnliche Zeichen in diesen Bereichen. Der blosse Registereintrag allein verhindert nicht, dass neue ähnliche Anmeldungen erfolgreich sein können – hierfür ist stets eine Einzelfallprü
Der Name «BACK TO STREET» in Zahlen
Verglichen mit 1'630 Wortmarken im hier gelisteten Bestand – je seltener das Profil, desto weniger direkte Namensnachbarn.
Was «BACK TO STREET» NICHT schützt
Ein Markenschutz gilt ausschliesslich in den beanspruchten Nizza-Klassen – bei «BACK TO STREET» sind das die Klassen 25. Alles ausserhalb bleibt offen. Marken mit vergleichbarem Profil schützen typischerweise zusätzlich diese Bereiche, die hier nicht abgedeckt sind:
- Klasse 35 – Werbung, Handel & Beratung: Klasse 35 umfasst Werbung, Marketing, Unternehmensberatung, Detailhandel und E-Commerce-Dienstleistungen. Die meistgenutzte Dienstleistungsklasse: Agenturen, Berater und Online-Shops melden hier praktisch immer an – entsprechend eng ist der Namensraum.
- Klasse 40 – Materialbearbeitung: Klasse 40 deckt die Bearbeitung und Umwandlung von Materialien ab: Druck, Recycling, 3D-Druck, Veredelung, Energieerzeugung. Produktions- und Umwelttechnikbetriebe sind typische Anmelder.
- Klasse 18 – Leder & Taschen: Klasse 18 deckt Leder, Taschen, Koffer, Rucksäcke und Reiseaccessoires ab. Mode- und Accessoire-Labels melden hier häufig parallel zu Klasse 25 (Bekleidung) an.
Eine Klasse lässt sich nur bei einer neuen Anmeldung ergänzen, nicht nachträglich – bei der Erstanmeldung kostet jede weitere Klasse rund CHF 100 zusätzlich.
Datenbasiert aus dem eigenen Markenbestand – eine Beobachtung, keine Rechtsberatung.
Nach der Anmeldung: So schützen Sie «BACK TO STREET» wirklich
Der Weg einer Schweizer Marke – und wo «BACK TO STREET» steht
- ✓Hinterlegung
- ✓Prüfung IGE
- ✓Eintragung & Publikation
- ✓Widerspruchsfrist (3 Mte)
- ✓In Kraft
- ✕Marke gelöscht
Diese Marke wurde aus dem Register gelöscht.
Die Lücke im System: Das IGE prüft neue Anmeldungen nicht darauf, ob sie bestehenden Marken ähnlich sind – allein im Dezember 2015 kamen 59 neue Wortmarken dazu, keine davon wurde mit «BACK TO STREET» abgeglichen. Wer eine verwechselbare Marke anmeldet, bekommt sie im Normalfall eingetragen – ausser der Inhaber der älteren Marke wehrt sich selbst.
Das mildeste Mittel ist der Widerspruch beim IGE (Amtsgebühr CHF 800, drei Monate ab Publikation der Eintragung). Wer die Frist verpasst, dem bleibt nur der deutlich teurere Weg über die Zivilgerichte. Frühes Erkennen entscheidet also direkt über Aufwand und Kosten. Quellen: IGE – Marke überwachen und verteidigen
Bewegung im Register: In den Klassen dieser Marke wurden in den letzten 3 Monaten 5 Marken gelöscht oder sind abgelaufen (9,6 % des gelisteten Bestands) – meist verpasste Verlängerungen oder aufgegebene Zeichen.
Ihr Fahrplan – die wichtigsten Termine
-
10.12.2015
Hinterlegung
Ihre Wortmarke wurde beim IGE hinterlegt – der Zeitrang ist gesichert. -
31.03.2016
Eintragung
Die Marke wurde ins Register eingetragen. -
31.03.2016
Publikation
Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg. -
10.12.2025
Schutzende
Reguläres Ende der Schutzdauer (ohne Verlängerung). -
03.07.2026
Löschung im Register
Die Marke wurde aus dem Register entfernt. -
03.07.2026
Publikation
Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg. -
03.07.2026
Schutz geendet (Gelöscht)
Dieses Zeichen geniesst keinen aktiven Markenschutz mehr.
Häufige Fragen zu «BACK TO STREET»
Ist die Wortmarke «BACK TO STREET» in der Schweiz geschützt?
Nein, die Marke ist nicht mehr geschützt. Der Status «registration cancelled» bedeutet, dass der Schutz erloschen ist. Die Marke kann daher von Dritten verwendet werden.
Was bedeutet der Status «registration cancelled»?
Dieser Status zeigt an, dass die Marke nicht mehr im Schweizer Markenregister eingetragen ist. Der Schutz ist erloschen, typischerweise weil die Verlängerungsgebühr nicht bezahlt wurde oder der Inhaber die Marke gelöscht hat.
Was ist das Hinterlegungsdatum und welche Bedeutung hat es?
Das Hinterlegungsdatum (10.12.2015) ist der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke. Es legt die Priorität fest, also ab wann die Marke gegenüber späteren Anmeldungen als ältere Marke galt. Für den aktuellen Status spielt es keine Rolle mehr.
Wie kann ich feststellen, ob jemand eine ähnliche Marke neu anmeldet?
Sie können das Schweizer Markenregister regelmässig durchsuchen oder einen Überwachungsdienst nutzen. Achten Sie auf neue Anmeldungen in derselben Nizza-Klasse oder mit ähnlichen Wortbestandteilen wie «BACK TO STREET». Bei einer Überwachung werden Sie über solche Einträge informiert.
Dieses Zeichen ist frei geworden
Der Markenschutz für «BACK TO STREET» ist per 03.07.2026 weggefallen (Gelöscht). Frei gewordene Zeichen können grundsätzlich neu hinterlegt werden – wer zuerst anmeldet, sichert sich den neuen Zeitrang.
Hinweis: Eine Neuanmeldung ist keine Garantie – im Einzelfall können Restrechte (z. B. Weiterbenutzung) oder ähnliche bestehende Zeichen relevant sein. Genau das klären wir vorab.
Kostenloser PDF-Erstbericht zu «BACK TO STREET»
Alle Angaben dieser Seite als kompakter, druckfertiger Bericht – Registerauszug, Schutzumfang, Beobachtungsmuster und Fristen. Kostenlos per Sofort-Download.
Mit dem Download erhalten Sie gelegentlich Hinweise zur Markenüberwachung – jederzeit abbestellbar.
Weiteres aus dem Register
Neue Wortmarken im gleichen Umfeld
Aktuelle Anmeldungen mit überschneidenden Nizza-Klassen.
Bewegung im Umfeld: frei gewordene Zeichen
Marken aus den Klassen dieser Marke, deren Schutz in den letzten 3 Monaten endete – solche Zeichen sind grundsätzlich wieder anmeldbar.
+ 1 weitere in diesem Zeitraum. In den nächsten 90 Tagen stehen in diesen Klassen 2 Verlängerungen an.
Den eigenen Markennamen im Blick behalten
Ob Neuanmeldung oder bestehende Marke: Wir prüfen täglich alle neuen Schweizer Wortmarken-Anmeldungen und melden ähnliche Zeichen – kostenlos im Basisschutz.
Gratis und unverbindlich – jederzeit beendbar.
Quelle & Methodik
Die Registerdaten stammen aus dem öffentlichen Schweizer Markenregister (Swissreg, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) und werden täglich aktualisiert. Zuletzt aktualisiert: 06.07.2026. Weitere Anmeldungen aus dem Dezember 2015.
Diese Seite informiert über einen öffentlichen Registereintrag und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sind Inhaber dieser Marke und wünschen eine Korrektur oder Entfernung? Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns rasch darum.
