Wortmarke «FOR BETTER GAMING – VEIKKAUS» zurückgewiesen
Das EuG entschied am 1. Juli 2026, dass die Marke keine Unterscheidungskraft besitzt.
Worum ging es?
Veikkaus Oy, das finnische Glücksspielunternehmen, meldete die Wortmarke «FOR BETTER GAMING – VEIKKAUS» für verschiedene Dienstleistungen im Glücksspielbereich an. Das EUIPO wies die Anmeldung gemäss Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EU-Verordnung 2017/1001 zurück, da der Marke jegliche Unterscheidungskraft fehle. Die beanspruchte Verkehrsdurchsetzung nach Artikel 7 Absatz 3 konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden.
Veikkaus Oy legte Beschwerde beim EuG ein. Das Gericht bestätigte jedoch die Entscheidung des EUIPO. Es stellte fest, dass der Gesamteindruck der Marke lediglich als werblicher Hinweis auf bessere Spielerfahrung verstanden werde, nicht als Herkunftshinweis. Die vorgelegten Beweise zur Verkehrsdurchsetzung waren unzureichend, insbesondere im Hinblick auf die relevanten Verkehrskreise der gesamten EU. Die Klage wurde daher abgewiesen.
Marke muss Unterscheidungskraft aufweisen
Die Wortmarke «FOR BETTER GAMING – VEIKKAUS» wurde wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Der Nachweis der Verkehrsdurchsetzung gelang nicht in ausreichendem Masse. Die Entscheidung des EUIPO wurde durch das EuG bestätigt.
Was Sie daraus lernen
Für Schweizer KMU ist dieses Urteil ein wichtiger Hinweis bei der Namenswahl. Beschreibende oder werbliche Phrasen wie «For Better Gaming» werden von den Ämtern in der Regel nicht als unterscheidungskräftig angesehen. Eine Marke sollte daher einen fantasievollen oder willkürlichen Bestandteil enthalten, der klar als Herkunftshinweis dient.
Zudem zeigt der Fall, dass der Nachweis der Verkehrsdurchsetzung hohe Hürden hat. Bei einer gescheiterten Anmeldung kann die Marke durch intensive Nutzung im gesamten relevanten Markt (bei EU-Marken in der gesamten EU) Unterscheidungskraft erlangen. KMU sollten daher von Anfang an auf eine starke, unterscheidungskräftige Marke setzen und die Nutzung genau dokumentieren, um im Streitfall die Verkehrsdurchsetzung belegen zu können.
Verfahrens-Ticker
Dieser Ticker verfolgt den Fall automatisch weiter: Neue Entscheidungen erscheinen hier, sobald sie in den offiziellen Quellen publiziert sind.
Automatisch überwacht · Stand: 06.09.2026
- 01.07.2026 Das Gericht der EU bestätigt die Nichtigkeit der Unionswortmarke FOR BETTER GAMING – VEIKKAUS wegen fehlender Unterscheidungskraft. Quelle
- 01.07.2026 EuG bestätigt: Wortmarke «FOR BETTER GAMING – VEIKKAUS» mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Quelle
- 10.09.2025 Neues Dokument im Verfahren T-615/25 publiziert. Quelle
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Quellen
Gericht der Europäischen Union (EuG), Urteil vom 1. Juli 2026, Aktenzeichen T-615/25.
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