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Markenwissen · Fallbeispiel

Apple gegen «Apfelkind»

Der Weltkonzern gegen ein Wohlfühlcafé: Apple sah im Apfel-Logo eines kleinen Bonner Cafés eine Gefahr für die eigene Marke – und unterlag am Ende dem öffentlichen Echo.

Worum ging es?

Die Bonner Gründerin Christin Römer liess 2011 für ihr Café «Apfelkind» ein selbst gestaltetes Logo schützen: ein stilisierter Apfel mit dem Profil eines Kindergesichts. Apple sah darin eine Verwechslungsgefahr zur eigenen, weltbekannten Apfel-Marke und legte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) Widerspruch ein.

Es ging um die Nähe zweier Frucht-/Apfel-Konzepte – ein Beispiel für begriffliche und bildliche Ähnlichkeit statt eines reinen Wortvergleichs.

Der Verlauf

1

2011: Markenanmeldung

Das Café «Apfelkind» meldet sein Apfel-mit-Kindergesicht-Logo beim DPMA an.

2

Widerspruch von Apple

Apple sieht eine Verwechslungsgefahr und legt Widerspruch ein.

3

Öffentliches Echo

Der Streit «Konzern gegen Café» sorgt für breite Medienberichterstattung.

4

2013: Apple zieht zurück

Nach rund zwei Jahren nimmt Apple den Widerspruch zurück – Apfelkind behält Name und Logo.

Das Ergebnis

Apfelkind durfte bleiben

Apple zog den Widerspruch zurück. Das kleine Café behielt seine Marke – der Imageschaden des Streits wog für den Konzern schwerer als der mögliche Nutzen.

Was Sie daraus lernen

Zweierlei: Erstens überwachen bekannte Marken sehr aktiv und legen Ähnlichkeit breit aus – auch begriffliche und bildliche Nähe. Zweitens hat Ähnlichkeit Grenzen: Nicht jede Anlehnung führt durch, und öffentliche Wahrnehmung spielt eine Rolle.

Für Markeninhaber zeigt der Fall, wie wichtig es ist, Konflikte früh und mit Augenmass zu führen.

Quellen

DPMA-Widerspruchsverfahren zur Marke «Apfelkind»; Berichterstattung u. a. LTO (Legal Tribune Online), 2011–2013.

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Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.