Apple gegen «Apfelkind»
Der Weltkonzern gegen ein Wohlfühlcafé: Apple sah im Apfel-Logo eines kleinen Bonner Cafés eine Gefahr für die eigene Marke – und unterlag am Ende dem öffentlichen Echo.
Worum ging es?
Die Bonner Gründerin Christin Römer liess 2011 für ihr Café «Apfelkind» ein selbst gestaltetes Logo schützen: ein stilisierter Apfel mit dem Profil eines Kindergesichts. Apple sah darin eine Verwechslungsgefahr zur eigenen, weltbekannten Apfel-Marke und legte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) Widerspruch ein.
Es ging um die Nähe zweier Frucht-/Apfel-Konzepte – ein Beispiel für begriffliche und bildliche Ähnlichkeit statt eines reinen Wortvergleichs.
Der Verlauf
2011: Markenanmeldung
Das Café «Apfelkind» meldet sein Apfel-mit-Kindergesicht-Logo beim DPMA an.
Widerspruch von Apple
Apple sieht eine Verwechslungsgefahr und legt Widerspruch ein.
Öffentliches Echo
Der Streit «Konzern gegen Café» sorgt für breite Medienberichterstattung.
2013: Apple zieht zurück
Nach rund zwei Jahren nimmt Apple den Widerspruch zurück – Apfelkind behält Name und Logo.
Apfelkind durfte bleiben
Apple zog den Widerspruch zurück. Das kleine Café behielt seine Marke – der Imageschaden des Streits wog für den Konzern schwerer als der mögliche Nutzen.
Was Sie daraus lernen
Zweierlei: Erstens überwachen bekannte Marken sehr aktiv und legen Ähnlichkeit breit aus – auch begriffliche und bildliche Nähe. Zweitens hat Ähnlichkeit Grenzen: Nicht jede Anlehnung führt durch, und öffentliche Wahrnehmung spielt eine Rolle.
Für Markeninhaber zeigt der Fall, wie wichtig es ist, Konflikte früh und mit Augenmass zu führen.
Quellen
DPMA-Widerspruchsverfahren zur Marke «Apfelkind»; Berichterstattung u. a. LTO (Legal Tribune Online), 2011–2013.
Behalten Sie Ihre Marke im Blick
Aktivieren Sie den kostenlosen Basisschutz – dauerhaft und ohne Kreditkarte.
Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
