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Markenwissen · Fallbeispiel

«Aspirin» als Gattungsbegriff

Manchmal wird eine Marke Opfer ihres eigenen Erfolgs: Wird der Name zum allgemeinen Wort für das Produkt, droht der Verlust des Schutzes – die sogenannte Generisierung.

Worum ging es?

«Aspirin» ist ursprünglich eine Marke von Bayer für Acetylsalicylsäure. In einigen Ländern wurde der Name jedoch zum allgemeinen Synonym für Schmerztabletten – mit Folgen für den Markenschutz.

In den USA wurde «aspirin» bereits 1921 durch ein Gerichtsurteil als Gattungsbegriff eingestuft und damit gemeinfrei. In Deutschland, der Schweiz und vielen anderen Ländern konnte Bayer die Marke dagegen verteidigen – dort darf nur das Original «Aspirin» heissen.

Das Ergebnis

Schutz je nach Land unterschiedlich

Generisch in den USA, Grossbritannien und Frankreich – weiterhin geschützte Marke in Deutschland und der Schweiz. Derselbe Name, ganz unterschiedlicher Schutz.

Was Sie daraus lernen

Marktführerschaft kann zur Falle werden: Wird der Markenname umgangssprachlich zum Produktnamen, verwässert der Schutz. Inhaber steuern aktiv gegen – etwa, indem sie den Markennamen stets als Marke kennzeichnen und gegen generische Verwendung vorgehen.

Voraussetzung dafür ist, dass man problematische Entwicklungen und Anmeldungen überhaupt bemerkt – also überwacht.

Quellen

US-Gerichtsentscheid Bayer Co. v. United Drug Co. (1921); Markengeschichte u. a. dokumentiert beim DPMA und in der einschlägigen Fachliteratur.

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Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.