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Klang (phonetisch) · Prüfsignal

Gleicher Klang, andere Schreibweise

«FoneTech» oder «PhoneTek», «Citro» oder «Zitro»: Unterschiedliche Buchstaben, identischer Klang. Solche homophonen Schreibweisen sind ein klassischer Konfliktfall.

Buchstaben tauschen, Klang behalten

Viele Laute lassen sich verschieden schreiben: c/k, f/ph, z/ts, v/w, i/y. Wer diese Paare austauscht, verändert das Schriftbild, aber nicht den Höreindruck.

Gesprochen sind die Marken kaum auseinanderzuhalten – eine «kreative» Schreibweise schützt darum nicht vor klanglicher Verwechslung.

Beispiel

So sieht eine klangliche Warnung aus

Aus der Praxis

«zero»vs«Xxero»
Verwechslung bejaht

Trotz exotischer Schreibweise wurden die Zeichen als klanglich hochgradig ähnlich beurteilt.

Lehre daraus: Die Schreibweise ändert nichts am Klang.

BPatG, 24 W (pat) 37/08, 2009

Fall im Detail

«Nivea»vs«Niveah»
naheliegende Verwechslung

Ein stummes «h» verändert die Schrift, nicht den Klang.

Lehre daraus: Stumme Zusätze beseitigen die klangliche Identität nicht.

Lehrbeispiel Markenrecht

Erkennt das der Gratis-Basisschutz?

Genau hier stösst eine reine Exakt-Suche an Grenzen: «PhoneTek» ist kein exakter Treffer für «FoneTech». Homophone Schreibweisen erkennt erst die klangliche Analyse von Pro.

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Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.