Schweizer Wortmarke · Schutz-Check
MIXXPRO
Schweizer Marke, Schutzumfang und laufende Beobachtung – der Überblick zur Anmeldung Nr. 61715/2016.
Ihre Widerspruchsfrist läuft noch 57 Tage – bis 03.11.2026.
Wachdienst-Protokoll
Heute um 06:30 Uhr wurden 421 neue Schweizer Wortmarken geprüft.
Geprüfte Neuanmeldungen der letzten 14 Tage
Keine Treffer heisst nicht «keine Gefahr» – es heisst, dass bisher jede einzelne Neuanmeldung geprüft wurde und nichts durchgerutscht ist. Genau das leistet der Basisschutz, Tag für Tag.
Registerstand wird beim Aufruf dieser Seite aktualisiert.
MIXXPRO ist eine Schweizer Wortmarke mit der Gesuchsnummer 61715/2016, hinterlegt am 22.09.2016. Der Schutz ist für die Nizza-Klasse 7 beansprucht. Der Registerstatus lautet «Eingetragen» (Stand 03.08.2026). Gegen die Eintragung kann noch bis zum 03.11.2026 Widerspruch erhoben werden – die Frist beträgt in der Schweiz drei Monate ab Publikation der Eintragung (Art. 31 MSchG), die Amtsgebühr rund CHF 800. Registerstand dieser Seite: 07.09.2026.
Registerauszug
- Wortmarke
- MIXXPRO
- Gesuchsnummer
- 61715/2016
- Hinterlegungsdatum
- 22.09.2016
- Status
- Eingetragen (Stand 03.08.2026)
- Inhaber
- Société des Produits Nestlé S.A., 1800 Vevey
- Vertreter
- Société des Produits Nestlé S.A.
Beanspruchte KlassenInternationales Ordnungssystem: Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Der Schutz einer Marke gilt nur in den beanspruchten Klassen.
Klasse 7 – Maschinen: Distributeurs automatiques pour aliments et boissons chauds et froids.
Verlauf im Register
- 22.09.2016 Anmeldung
- 14.03.2017 Eintragung
- 14.03.2017 Publikation
- 20.08.2019 Publikation
- 26.11.2019 Publikation
- 03.08.2026 Eintragung publiziert
- 03.08.2026 Publikation
- 22.09.2036 Schutzende
Der Ernstfall für «MIXXPRO» – so sähe er aus
Wer Ihrem Zeichen zu nahe kommt, macht das selten mit demselben Wort. Diese Formen der Annäherung sind typisch – so würde ein Fall bei «MIXXPRO» konkret aussehen.
Würde so etwas angemeldet, hätten Sie ab der Publikation drei Monate für einen Widerspruch – danach nur noch den Gerichtsweg.
Zur Einordnung: In einer Stichprobe von 600 Schweizer Wortmarken fanden sich 49 klanglich verwechselbare Namenspaare.
Diese Zeichen sind maschinell erzeugte Beispiele und existieren im Register nicht. Genau solche Anmeldungen erkennt die Überwachung am Tag ihrer Publikation. Rot markierte Einträge gibt es dagegen wirklich.
Wie lange dauert die Prüfung?
Gemessen an 301 Eintragungen aus unserem Bestand: Von der Hinterlegung bis zur Eintragung vergehen im Mittel 50 Tage. Die mittlere Hälfte der Verfahren liegt zwischen 13 und 68 Tagen.
Ihre Marke brauchte 173 Tage bis zur Eintragung – länger als drei Viertel der vergleichbaren Verfahren (68 Tage).
Grundlage sind ausschliesslich Anmeldungen ab 01.01.2026; unser Beobachtungsfenster umfasst 228 Tage. Verfahren, die länger dauern, können darin noch gar nicht vorkommen – die tatsächliche Dauer liegt also eher über diesen Werten.
Steht «MIXXPRO» im Handelsregister?
Handelsregister wird abgefragt …
Quelle: Zefix, Zentraler Firmenindex des Bundes. Keine amtliche Auskunft.
Anmelde-Aktivität im Umfeld
Neue Wortmarken pro Monat in Klasse 7
Dargestellt ist unser Beobachtungszeitraum ab 01.01.2026 – für frühere Monate liegen uns keine vollständigen Registerdaten vor.
Digitale Präsenz für «MIXXPRO»
Live-Prüfung im Domain-Register – passende Domains früh sichern schützt Ihre Marke auch im Netz (ohne Gewähr).
Das Umfeld dieser Marke
Klasse 7 umfasst Maschinen, Werkzeugmaschinen, Motoren und Antriebskomponenten – vom Landmaschinenbau bis zur Robotik. Der Schweizer Maschinenbau meldet hier regelmässig neue Produkt- und Serienzeichen an.
Was diese Eintragung schützt – in Klartext
Die Wortmarke «MIXXPRO» ist in der Schweiz für die Klasse 7 eingetragen. Damit erhält der Inhaber das ausschliessliche Recht, dieses Zeichen für die beanspruchten Waren zu verwenden, etwa um sie zu kennzeichnen oder in der Werbung einzusetzen. Die Eintragung schützt das Zeichen in diesem Bereich vor Verwechslungen durch Dritte.
- Klasse 7 umfasst hier Verkaufsautomaten für warme und kalte Speisen und Getränke.
Der Schutz gilt nur für identische oder ähnliche Zeichen innerhalb dieser Warenkategorie. Der Registereintrag allein verhindert nicht, dass neue, ähnliche Marken angemeldet werden; massgeblich ist im Einzelfall, ob Verwechslungsgefahr besteht.
Der Name «MIXXPRO» in Zahlen
Verglichen mit 1'630 Wortmarken im hier gelisteten Bestand – je seltener das Profil, desto weniger direkte Namensnachbarn.
Was «MIXXPRO» NICHT schützt
Ein Markenschutz gilt ausschliesslich in den beanspruchten Nizza-Klassen – bei «MIXXPRO» sind das die Klassen 7. Alles ausserhalb bleibt offen. Marken mit vergleichbarem Profil schützen typischerweise zusätzlich diese Bereiche, die hier nicht abgedeckt sind:
- Klasse 35 – Werbung, Handel & Beratung: Klasse 35 umfasst Werbung, Marketing, Unternehmensberatung, Detailhandel und E-Commerce-Dienstleistungen. Die meistgenutzte Dienstleistungsklasse: Agenturen, Berater und Online-Shops melden hier praktisch immer an – entsprechend eng ist der Namensraum.
- Klasse 42 – IT- & Wissenschaftsdienstleistungen: Klasse 42 enthält wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen: Softwareentwicklung, SaaS, Cloud, Design und Forschung. Zusammen mit Klasse 9 das Pflichtprogramm der Tech-Branche – hier entsteht laufend neuer Zeichenbestand.
- Klasse 41 – Bildung & Unterhaltung: Klasse 41 umfasst Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten – von Kursanbietern über Event-Veranstalter bis zu Medienformaten. Eine sehr aktive Klasse mit breitem Anmelderfeld.
Eine Klasse lässt sich nur bei einer neuen Anmeldung ergänzen, nicht nachträglich – bei der Erstanmeldung kostet jede weitere Klasse rund CHF 100 zusätzlich.
Datenbasiert aus dem eigenen Markenbestand – eine Beobachtung, keine Rechtsberatung.
Nach der Anmeldung: So schützen Sie «MIXXPRO» wirklich
Der Weg einer Schweizer Marke – und wo «MIXXPRO» steht
- ✓Hinterlegung
- ✓Prüfung IGE
- ✓Eintragung & Publikation
- 4Widerspruchsfrist (3 Mte)
- 5In Kraft
- 6Verlängerung alle 10 J.
Die Lücke im System: Das IGE prüft neue Anmeldungen nicht darauf, ob sie bestehenden Marken ähnlich sind – allein im September 2016 kamen 25 neue Wortmarken dazu, keine davon wurde mit «MIXXPRO» abgeglichen. Wer eine verwechselbare Marke anmeldet, bekommt sie im Normalfall eingetragen – ausser der Inhaber der älteren Marke wehrt sich selbst.
Das mildeste Mittel ist der Widerspruch beim IGE (Amtsgebühr CHF 800, drei Monate ab Publikation der Eintragung). Wer die Frist verpasst, dem bleibt nur der deutlich teurere Weg über die Zivilgerichte. Frühes Erkennen entscheidet also direkt über Aufwand und Kosten. Quellen: IGE – Marke überwachen und verteidigen
Bewegung im Register: In den Klassen dieser Marke wurden in den letzten 3 Monaten 4 Marken gelöscht oder sind abgelaufen (9,1 % des gelisteten Bestands) – meist verpasste Verlängerungen oder aufgegebene Zeichen. Die Verlängerungs-Erinnerung weiter unten schützt davor.
Ihr Zeitfenster – und was danach kommt
Meldet jemand ein verwechselbares Zeichen an, läuft ab dessen Publikation eine Frist von drei Monaten. Wer sie nutzt, wehrt die Marke beim IGE ab. Wer sie verpasst, muss vor Zivilgericht.
Rechtzeitig oder zu spät – der Unterschied
Richtwerte: Die Widerspruchsgebühr des IGE liegt bei rund CHF 800. Ein Zivilverfahren beginnt erfahrungsgemäss im fünfstelligen Bereich und dauert Jahre.
Ihr Fahrplan – die wichtigsten Termine
-
22.09.2016
Hinterlegung
Ihre Wortmarke wurde beim IGE hinterlegt – der Zeitrang ist gesichert. -
14.03.2017
Eintragung
Die Marke wurde ins Register eingetragen. -
14.03.2017
Publikation
Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist. -
20.08.2019
Publikation
Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist. -
26.11.2019
Publikation
Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist. -
03.08.2026
Eintragung publiziert
Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist. -
03.08.2026
Publikation
Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist. -
22.09.2026
Verlängerung fällig
Der Schutz läuft zehn Jahre ab Hinterlegung; danach beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf). -
03.11.2026
Ende Widerspruchsfrist
Drei Monate ab Publikation der Eintragung können Dritte Widerspruch erheben – und Sie gegen ähnliche neue Marken. -
03.08.2031
Benutzungsnachweis
Ab fünf Jahren muss die Marke ernsthaft gebraucht werden, sonst wird sie angreifbar. Belege sammeln. -
22.09.2036
Schutzende
Reguläres Ende der Schutzdauer (ohne Verlängerung).
Widerspruchsfrist endet
Sicherheitsmarge eingerechnet (1 Tag). Berechnet aus der Publikation vom 03.08.2026; massgeblich ist die amtliche Publikation.
Berechnetes Fristende: 03.11.2026 – drei Monate ab Publikation der Eintragung.
Fristen in Ihren Kalender
Die Termine dieser Marke als Kalenderdatei – für Outlook, Google Kalender, Apple Kalender und alles, was .ics versteht.
Termine herunterladen (.ics)Enthält alle künftigen Termine dieser Seite, mit Erinnerung 30 und 7 Tage vorher. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Nächste Verlängerung: 22.09.2026
Der Schutz gilt zehn Jahre ab Hinterlegung und ist beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf). Für Schutz im Ausland lässt sich die Schweizer Basis über das Madrid-System ausdehnen.
Kostenlos – wir erinnern Sie einen Monat vor dem Verlängerungstermin per E-Mail, damit nichts vergessen geht.
Seit der Hinterlegung dazugekommen
Bisher wurde keine zum Verwechseln ähnliche Wortmarke nach «MIXXPRO» angemeldet – genau das prüft eine laufende Beobachtung Tag für Tag, damit ein Treffer nicht unbemerkt bleibt.
Unsere Beobachtung deckt den Zeitraum ab 01.01.2026 ab. Ältere Zeichen haben ohnehin den älteren Zeitrang – dagegen lässt sich nicht vorgehen. Entscheidend für Sie ist, was NACH Ihrer Marke angemeldet wird, und genau das wird laufend geprüft.
Weitere Marken von Société des Produits Nestlé S.A.
Neuere Anmeldungen desselben Inhabers (seit 2026):
Häufige Fragen zu «MIXXPRO»
Ist die Marke «MIXXPRO» in der Schweiz geschützt?
Ja, die Wortmarke «MIXXPRO» ist mit der Gesuchsnummer 61715/2016 beim Schweizerischen Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt und als «registered» eingetragen. Der Schutz gilt für die in Nizza-Klasse 7 beanspruchten Waren, nämlich Automaten für die Ausgabe von warmen und kalten Speisen und Getränken.
Was bedeutet die Hinterlegung vom 22. September 2016?
Die Hinterlegung markiert den Zeitpunkt, zu dem die Marke formal angemeldet wurde. Dieser Tag ist für die Priorität entscheidend: Ab diesem Datum kann sich der Inhaber gegenüber späteren Anmeldungen für ähnliche Zeichen in der Schweiz darauf berufen.
Was heisst der Status «registered» genau?
Der Status «registered» bedeutet, dass die Marke alle Prüfungsverfahren durchlaufen hat und im Markenregister eingetragen ist. Damit ist der Schutz für die deklarierten Waren und Dienstleistungen in der Schweiz offiziell wirksam.
Wie kann ich erkennen, ob jemand eine ähnliche Marke anmeldet?
Das Schweizer Markenregister ist öffentlich und kann online durchsucht werden. Sie können gezielt nach neuen Anmeldungen suchen, die das Wort «MIXXPRO» oder ähnliche Zeichen in der gleichen Klasse enthalten. Regelmässige Überwachungen des Registers helfen, solche Einträge zu bemerken.
Marken-Siegel für Ihre Website
Zeigen Sie Kunden, dass «MIXXPRO» eine geschützte Schweizer Marke ist. Kopieren Sie den Code – das Siegel verlinkt auf diese Übersichtsseite.
Kostenloser PDF-Erstbericht zu «MIXXPRO»
Alle Angaben dieser Seite als kompakter, druckfertiger Bericht – Registerauszug, Schutzumfang, Beobachtungsmuster und Fristen. Kostenlos per Sofort-Download.
Mit dem Download erhalten Sie gelegentlich Hinweise zur Markenüberwachung – jederzeit abbestellbar.
Weiteres aus dem Register
Neue Wortmarken im gleichen Umfeld
Aktuelle Anmeldungen mit überschneidenden Nizza-Klassen.
- LunoLabs 06.05.2026
Bewegung im Umfeld: frei gewordene Zeichen
Marken aus den Klassen dieser Marke, deren Schutz in den letzten 3 Monaten endete – solche Zeichen sind grundsätzlich wieder anmeldbar.
In den nächsten 90 Tagen stehen in diesen Klassen 4 Verlängerungen an.
«MIXXPRO» überwachen lassen
Wir prüfen täglich alle neuen Schweizer Wortmarken-Anmeldungen und melden Ihnen ähnliche Zeichen – kostenlos im Basisschutz, ohne Kreditkarte.
Gratis und unverbindlich – jederzeit beendbar.
Quelle & Methodik
Die Registerdaten stammen aus dem öffentlichen Schweizer Markenregister (Swissreg, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) und werden täglich aktualisiert. Zuletzt aktualisiert: 22.09.2016. Weitere Anmeldungen aus dem September 2016.
Diese Seite informiert über einen öffentlichen Registereintrag und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sind Inhaber dieser Marke und wünschen eine Korrektur oder Entfernung? Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns rasch darum.
