Schweizer Wortmarke · Schutz-Check
SKINNY BITCH
Schweizer Marke, Schutzumfang und laufende Beobachtung – der Überblick zur Anmeldung Nr. 12074/2026.
Beim IGE in Prüfung seit 52 Tagen – vergleichbare Anmeldungen brauchen im Mittel 50 Tage.
Wachdienst-Protokoll
Heute um 06:30 Uhr wurden 421 neue Schweizer Wortmarken geprüft.
Geprüfte Neuanmeldungen der letzten 14 Tage
Keine Treffer heisst nicht «keine Gefahr» – es heisst, dass bisher jede einzelne Neuanmeldung geprüft wurde und nichts durchgerutscht ist. Genau das leistet der Basisschutz, Tag für Tag.
Registerstand wird beim Aufruf dieser Seite aktualisiert.
SKINNY BITCH ist eine Schweizer Wortmarke mit der Gesuchsnummer 12074/2026, hinterlegt am 17.07.2026. Der Schutz ist für die Nizza-Klasse 32 beansprucht. Der Registerstatus lautet «Anmeldung hängig» (Stand 21.07.2026). Gegen künftige verwechselbare Anmeldungen Dritter kann innert drei Monaten ab deren Publikation Widerspruch beim IGE erhoben werden (Art. 31 MSchG, Amtsgebühr rund CHF 800); danach bleibt nur der Zivilweg. Registerstand dieser Seite: 07.09.2026.
Registerauszug
- Wortmarke
- SKINNY BITCH
- Gesuchsnummer
- 12074/2026
- Hinterlegungsdatum
- 17.07.2026
- Status
- Anmeldung hängig (Stand 21.07.2026)
- Inhaber
- Lukas Sandro Eggenberg, 6340 Baar
Beanspruchte KlassenInternationales Ordnungssystem: Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Der Schutz einer Marke gilt nur in den beanspruchten Klassen.
Klasse 32 – Biere & alkoholfreie Getränke: Erfrischungsgetränke, Mineralwässer mit Kohlensäure; kohlensäurehaltiges Mineralwasser.
Verlauf im Register
- 17.07.2026 Anmeldung
- 21.07.2026 Anmeldung akzeptiert
- 17.07.2036 Schutzende
Der Ernstfall für «SKINNY BITCH» – so sähe er aus
Wer Ihrem Zeichen zu nahe kommt, macht das selten mit demselben Wort. Diese Formen der Annäherung sind typisch – so würde ein Fall bei «SKINNY BITCH» konkret aussehen.
Würde so etwas angemeldet, hätten Sie ab der Publikation drei Monate für einen Widerspruch – danach nur noch den Gerichtsweg.
Zur Einordnung: In einer Stichprobe von 600 Schweizer Wortmarken fanden sich 49 klanglich verwechselbare Namenspaare.
Diese Zeichen sind maschinell erzeugte Beispiele und existieren im Register nicht. Genau solche Anmeldungen erkennt die Überwachung am Tag ihrer Publikation. Rot markierte Einträge gibt es dagegen wirklich.
Wie lange dauert die Prüfung?
Gemessen an 301 Eintragungen aus unserem Bestand: Von der Hinterlegung bis zur Eintragung vergehen im Mittel 50 Tage. Die mittlere Hälfte der Verfahren liegt zwischen 13 und 68 Tagen.
Ihre Anmeldung läuft seit 52 Tagen und liegt damit im üblichen Rahmen (Median 50 Tage).
Grundlage sind ausschliesslich Anmeldungen ab 01.01.2026; unser Beobachtungsfenster umfasst 228 Tage. Verfahren, die länger dauern, können darin noch gar nicht vorkommen – die tatsächliche Dauer liegt also eher über diesen Werten.
Steht «SKINNY BITCH» im Handelsregister?
Handelsregister wird abgefragt …
Quelle: Zefix, Zentraler Firmenindex des Bundes. Keine amtliche Auskunft.
Anmelde-Aktivität im Umfeld
Neue Wortmarken pro Monat in Klasse 32
Dargestellt ist unser Beobachtungszeitraum ab 01.01.2026 – für frühere Monate liegen uns keine vollständigen Registerdaten vor.
Digitale Präsenz für «SKINNY BITCH»
Live-Prüfung im Domain-Register – passende Domains früh sichern schützt Ihre Marke auch im Netz (ohne Gewähr).
Das Umfeld dieser Marke
Klasse 32 umfasst Biere, Mineralwässer, Softdrinks und Fruchtsäfte. Craft-Beer-Brauereien und Getränke-Startups sorgen seit Jahren für überdurchschnittlich viele neue Zeichen.
Was diese Eintragung schützt – in Klartext
Die Wortmarke «SKINNY BITCH» ist für die Waren der Klasse 32 angemeldet. Bei einer Eintragung erhält der Inhaber das ausschliessliche Recht,
Wie stark ist «SKINNY BITCH» als Zeichen?
Suggestive Wortmarke
Das Zeichen «SKINNY BITCH» setzt sich aus dem englischen Wort «skinny» (dünn, schlank) und dem umgangssprachlichen Ausdruck «bitch» zusammen. In Bezug auf Erfrischungsgetränke und Mineralwässer spielt es auf eine schlankmachende oder kalorienarme Eigenschaft an, ohne diese direkt zu beschreiben – es ist also suggestiv.
Was das bedeutet: Ein anspielendes Zeichen ist eintragungsfähig, sein Schutzbereich ist aber enger als bei reinen Fantasiewörtern. Anmeldungen mit derselben Anspielung liegen dadurch schneller im kritischen Bereich – das macht frühes Erkennen wichtiger.
Die Kennzeichnungskraft ist mittel, daher sollten Sie bei der Überwachung besonders auf ähnliche Zeichen achten, die ebenfalls auf Diät- oder Light-Getränke hinweisen.
Einordnung aus rein sprachlicher Sicht – kein Rechtsurteil.
Der Name «SKINNY BITCH» in Zahlen
Verglichen mit 1'630 Wortmarken im hier gelisteten Bestand – je seltener das Profil, desto weniger direkte Namensnachbarn.
Was «SKINNY BITCH» NICHT schützt
Ein Markenschutz gilt ausschliesslich in den beanspruchten Nizza-Klassen – bei «SKINNY BITCH» sind das die Klassen 32. Alles ausserhalb bleibt offen. Marken mit vergleichbarem Profil schützen typischerweise zusätzlich diese Bereiche, die hier nicht abgedeckt sind:
- Klasse 35 – Werbung, Handel & Beratung: Klasse 35 umfasst Werbung, Marketing, Unternehmensberatung, Detailhandel und E-Commerce-Dienstleistungen. Die meistgenutzte Dienstleistungsklasse: Agenturen, Berater und Online-Shops melden hier praktisch immer an – entsprechend eng ist der Namensraum.
- Klasse 43 – Gastronomie & Beherbergung: Klasse 43 umfasst Verpflegung und Beherbergung von Gästen: Restaurants, Cafés, Take-aways, Hotels und Catering. Gastro-Konzepte melden ihre Namen häufig hier an – oft zusammen mit Klasse 35.
- Klasse 33 – Wein & Spirituosen: Klasse 33 deckt alkoholische Getränke ausser Bier ab: Wein, Spirituosen, Liköre. Weingüter, Destillerien und Gin-Labels melden hier laufend neue Namen an.
Eine Klasse lässt sich nur bei einer neuen Anmeldung ergänzen, nicht nachträglich – bei der Erstanmeldung kostet jede weitere Klasse rund CHF 100 zusätzlich.
Datenbasiert aus dem eigenen Markenbestand – eine Beobachtung, keine Rechtsberatung.
Nach der Anmeldung: So schützen Sie «SKINNY BITCH» wirklich
Der Weg einer Schweizer Marke – und wo «SKINNY BITCH» steht
- ✓Hinterlegung
- 2Prüfung IGE
- 3Eintragung & Publikation
- 4Widerspruchsfrist (3 Mte)
- 5In Kraft
- 6Verlängerung alle 10 J.
Die Lücke im System: Das IGE prüft neue Anmeldungen nicht darauf, ob sie bestehenden Marken ähnlich sind – allein im Juli 2026 kamen 418 neue Wortmarken dazu, keine davon wurde mit «SKINNY BITCH» abgeglichen. Wer eine verwechselbare Marke anmeldet, bekommt sie im Normalfall eingetragen – ausser der Inhaber der älteren Marke wehrt sich selbst.
Das mildeste Mittel ist der Widerspruch beim IGE (Amtsgebühr CHF 800, drei Monate ab Publikation der Eintragung). Wer die Frist verpasst, dem bleibt nur der deutlich teurere Weg über die Zivilgerichte. Frühes Erkennen entscheidet also direkt über Aufwand und Kosten. Quellen: IGE – Marke überwachen und verteidigen
Ihr Zeitfenster – und was danach kommt
Meldet jemand ein verwechselbares Zeichen an, läuft ab dessen Publikation eine Frist von drei Monaten. Wer sie nutzt, wehrt die Marke beim IGE ab. Wer sie verpasst, muss vor Zivilgericht.
Rechtzeitig oder zu spät – der Unterschied
Richtwerte: Die Widerspruchsgebühr des IGE liegt bei rund CHF 800. Ein Zivilverfahren beginnt erfahrungsgemäss im fünfstelligen Bereich und dauert Jahre.
Ihr Fahrplan – die wichtigsten Termine
-
17.07.2026
Hinterlegung
Ihre Wortmarke wurde beim IGE hinterlegt – der Zeitrang ist gesichert. -
21.07.2026
Anmeldung akzeptiert
Das IGE hat die Anmeldung formal akzeptiert. -
28.08.2026
Publikation erwarten (Richtwert)
Nach der Prüfung trägt das IGE die Marke ein und publiziert sie – erst damit beginnt die Widerspruchsfrist. -
17.07.2031
Benutzungsnachweis
Ab fünf Jahren muss die Marke ernsthaft gebraucht werden, sonst wird sie angreifbar. Belege sammeln. -
17.07.2036
Schutzende
Reguläres Ende der Schutzdauer (ohne Verlängerung). -
17.07.2036
Verlängerung fällig
Der Schutz läuft zehn Jahre ab Hinterlegung; danach beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf).
Fristen in Ihren Kalender
Die Termine dieser Marke als Kalenderdatei – für Outlook, Google Kalender, Apple Kalender und alles, was .ics versteht.
Termine herunterladen (.ics)Enthält alle künftigen Termine dieser Seite, mit Erinnerung 30 und 7 Tage vorher. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Nächste Verlängerung: 17.07.2036
Der Schutz gilt zehn Jahre ab Hinterlegung und ist beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf). Für Schutz im Ausland lässt sich die Schweizer Basis über das Madrid-System ausdehnen.
Kostenlos – wir erinnern Sie einen Monat vor dem Verlängerungstermin per E-Mail, damit nichts vergessen geht.
Seit der Hinterlegung dazugekommen
Bisher wurde keine zum Verwechseln ähnliche Wortmarke nach «SKINNY BITCH» angemeldet – genau das prüft eine laufende Beobachtung Tag für Tag, damit ein Treffer nicht unbemerkt bleibt.
Häufige Fragen zu «SKINNY BITCH»
Ist die Marke «SKINNY BITCH» in der Schweiz geschützt?
Die Marke «SKINNY BITCH» ist mit der Gesuchsnummer 12074/2026 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hinterlegt. Der Status «pending» bedeutet, dass das Eintragungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die Marke noch nicht endgültig im Register eingetragen ist.
Was bedeutet der Status «pending»?
Der Status «pending» zeigt an, dass das Gesuch eingereicht wurde und die formelle Prüfung läuft. Es ist noch keine abschliessende Entscheidung zur Eintragung gefallen. Die Marke ist vorläufig noch nicht vollständig geschützt.
Welche Waren sind durch diese Marke geschützt?
Die Marke ist für Waren der Nizza-Klasse 32 hinterlegt, konkret für Erfrischungsgetränke, Mineralwässer mit Kohlensäure und kohlensäurehaltiges Mineralwasser. Der Schutzbereich umfasst nur diese Waren, sofern die Eintragung erfolgt.
Wie kann ich erkennen, ob eine neue Markenanmeldung dieser Marke ähnelt?
Sie können im schweizerischen Markenregister des IGE nach ähnlichen Wortmarken oder Bestandteilen suchen. Achten Sie auf gleiche oder ähnliche Begriffe wie «SKINNY BITCH» oder Kombinationen. Bei laufenden Anmeldungen wird der Status «pending» angezeigt. Beachten Sie aber, dass eine umfassende Ähnlichkeitsprüfung nur durch Fachleute möglich ist.
Marken-Siegel für Ihre Website
Zeigen Sie Kunden, dass «SKINNY BITCH» eine geschützte Schweizer Marke ist. Kopieren Sie den Code – das Siegel verlinkt auf diese Übersichtsseite.
Kostenloser PDF-Erstbericht zu «SKINNY BITCH»
Alle Angaben dieser Seite als kompakter, druckfertiger Bericht – Registerauszug, Schutzumfang, Beobachtungsmuster und Fristen. Kostenlos per Sofort-Download.
Mit dem Download erhalten Sie gelegentlich Hinweise zur Markenüberwachung – jederzeit abbestellbar.
Weiteres aus dem Register
Neue Wortmarken im gleichen Umfeld
Aktuelle Anmeldungen mit überschneidenden Nizza-Klassen.
Bewegung im Umfeld: frei gewordene Zeichen
Marken aus den Klassen dieser Marke, deren Schutz in den letzten 3 Monaten endete – solche Zeichen sind grundsätzlich wieder anmeldbar.
In den nächsten 90 Tagen stehen in diesen Klassen 1 Verlängerungen an.
«SKINNY BITCH» überwachen lassen
Wir prüfen täglich alle neuen Schweizer Wortmarken-Anmeldungen und melden Ihnen ähnliche Zeichen – kostenlos im Basisschutz, ohne Kreditkarte.
Gratis und unverbindlich – jederzeit beendbar.
Quelle & Methodik
Die Registerdaten stammen aus dem öffentlichen Schweizer Markenregister (Swissreg, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) und werden täglich aktualisiert. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026. Weitere Anmeldungen aus dem Juli 2026.
Diese Seite informiert über einen öffentlichen Registereintrag und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sind Inhaber dieser Marke und wünschen eine Korrektur oder Entfernung? Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns rasch darum.
