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Markenwissen · Schweizer Markenrecht

Schutzdauer

Kurz und verständlich erklärt – aus der Praxis der laufenden Markenüberwachung.

Was bedeutet «Schutzdauer»?

Eine eingetragene Marke ist zehn Jahre ab Hinterlegung geschützt und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert wert werden.

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Aktuelle Anmeldungen aus der Praxis

So sieht der Begriff im Alltag aus – die neuesten Schweizer Wortmarken mit Schutz-Check:

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Hinweis

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Begriffe im Überblick: Markenwissen.