Basisschutz: dauerhaft & gratis.Jetzt kostenlos Basisschutz aktivieren

Markenwissen · Schweizer Markenrecht

Benutzungszwang

Kurz und verständlich erklärt – aus der Praxis der laufenden Markenüberwachung.

Was bedeutet «Benutzungszwang»?

Eine eingetragene Marke muss innert fünf Jahren ernsthaft gebraucht werden. Sonst kann sie von Dritten wegen Nichtgebrauch angegriffen werden.

Verwandte Begriffe

Aktuelle Anmeldungen aus der Praxis

So sieht der Begriff im Alltag aus – die neuesten Schweizer Wortmarken mit Schutz-Check:

Theorie ist gut – Überwachung ist besser

Wir prüfen täglich alle neuen Schweizer Wortmarken-Anmeldungen gegen Ihre Marke und melden ähnliche Zeichen – kostenlos im Basisschutz.

Gratis und unverbindlich – jederzeit beendbar.

Hinweis

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Begriffe im Überblick: Markenwissen.