Markenstreit: LensClub muss weichen
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Löschung der Marke LensClub wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke Club.
Worum ging es?
Die Eschenbach Optik GmbH ist Inhaberin der internationalen Marke «Club» (IR 528297), die in der Schweiz für optische Geräte, insbesondere Ferngläser, geschützt ist. Die Schweizer Optikhandel AG meldete die Wortmarke «LensClub» für Kontaktlinsen, Pflegemittel und augenoptische Dienstleistungen an. Die Inhaberin der Marke «Club» erhob Widerspruch und machte Verwechslungsgefahr geltend. Das IGE gab dem Widerspruch statt und löschte die Marke «LensClub» für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Dagegen wehrte sich die Schweizer Optikhandel AG vor Bundesverwaltungsgericht.
Beschwerde abgewiesen: LensClub bleibt gelöscht
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Löschung der Marke «LensClub». Es bejahte die Gleichartigkeit der Waren und Dienstleistungen sowie eine Verwechslungsgefahr mit der Marke «Club». Die Beschwerdeführerin muss die Verfahrenskosten von Fr. 4'500.– tragen und der Beschwerdegegnerin eine Parteientschädigung von Fr. 7'725.– bezahlen.
Was Sie daraus lernen
Für Schweizer KMU zeigt dieser Fall, wie wichtig eine sorgfältige Markenrecherche vor der Anmeldung ist. Schon ein kurzes, einprägsames Wort wie «Club» kann einer jüngeren Marke mit Zusätzen wie «Lens» entgegengehalten werden, wenn die Waren ähnlich sind. Lassen Sie sich nicht von der grafischen Gestaltung oder dem zusätzlichen Bestandteil täuschen: Entscheidend ist der Gesamteindruck, und bei ähnlichen Waren genügt bereits eine gedankliche Verbindung zur älteren Marke.
Verfahrens-Ticker
Dieser Ticker verfolgt den Fall automatisch weiter: Neue Entscheidungen erscheinen hier, sobald sie in den offiziellen Quellen publiziert sind.
Automatisch überwacht · Stand: 06.09.2026
- 06.08.2026 BVGer weist Beschwerde ab: LensClub verletzt Marke Club, Verwechslungsgefahr bejaht. Quelle
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