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Markenwissen · Fallbeispiel

«zero» gegen «Xxero»

Ein Lehrstück zur klanglichen Ähnlichkeit: Zwei Kosmetikmarken, die völlig verschieden geschrieben werden – und trotzdem als verwechselbar galten, weil sie fast gleich klingen.

Worum ging es?

Im Widerspruchsverfahren standen sich die Marke «zero» und die jüngere Marke «Xxero Luxury Cosmetics» gegenüber, beide im Bereich Körperpflege und Parfümerie (Nizza-Klasse 3). Gesprochen liegen «tsero» und «ksero» klanglich sehr nahe beieinander.

Das deutsche Bundespatentgericht (BPatG) hatte zu beurteilen, ob diese klangliche Nähe trotz der ungewöhnlichen Schreibweise eine Verwechslungsgefahr begründet.

Das Zeichenpaar

Verschieden geschrieben, ähnlich gesprochen

Das Ergebnis

Verwechslungsgefahr bejaht

Das BPatG sah die Zeichen für identische Waren als klanglich hochgradig ähnlich an – die abweichende Schreibweise änderte am Höreindruck nichts.

Was Sie daraus lernen

Viele Menschen begegnen Marken zuerst im Gespräch, am Telefon oder in der Werbung – also über den Klang. Eine «kreative» Schreibweise mit ungewöhnlichen Buchstaben schützt deshalb nicht vor klanglicher Verwechslung.

Wer nur nach exakt gleich geschriebenen Marken sucht, übersieht genau solche Fälle. Klangliche Nähe erkennt man nur mit einer Analyse, die den Höreindruck vergleicht.

Quellen

Bundespatentgericht (DE), Beschluss vom 21. April 2009, Az. 24 W (pat) 37/08; dokumentiert u. a. bei markenmagazin:recht.

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Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.