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Markenwissen · Fallbeispiel

«Big Mac» gegen Supermac's

Selbst eine weltbekannte Marke ist nicht unangreifbar: Im Streit mit der irischen Kette Supermac's verlor McDonald's 2024 einen Teil des «Big Mac»-Markenschutzes in der EU.

Worum ging es?

Die irische Fast-Food-Kette Supermac's wollte expandieren; McDonald's berief sich auf seine Unionsmarke «Big Mac». Supermac's beantragte daraufhin den teilweisen Verfall der Marke und argumentierte, McDonald's benutze «Big Mac» gar nicht für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen.

Im Markenrecht gilt ein Benutzungszwang: Wer eine Marke über Jahre nicht ernsthaft benutzt, kann sie für die betroffenen Waren verlieren.

Der Verlauf

1

1996: Eintragung

«Big Mac» wird als Unionsmarke für McDonald's eingetragen.

2

2017: Verfallsantrag

Supermac's beantragt beim EUIPO den teilweisen Verfall wegen fehlender Benutzung.

3

2019: EUIPO

Das Amt schränkt den Schutz teilweise ein.

4

05.06.2024: EU-Gericht (EuG)

Das Gericht bestätigt den Verlust u. a. für Geflügelprodukte und bestimmte Dienstleistungen – die Benutzung war nicht belegt.

Das Ergebnis

Teilweiser Verlust mangels Benutzung

«Big Mac» geniesst für Geflügel-/«chicken»-Produkte keinen Schutz mehr. Der bekannte Rind-Big-Mac ist davon nicht betroffen.

Was Sie daraus lernen

Eine Marke muss man nicht nur eintragen und halten, sondern auch ernsthaft benutzen – und die Benutzung im Streitfall belegen können. Sonst droht der Verfall für ungenutzte Waren und Dienstleistungen.

Gleichzeitig zeigt der Fall: Auch starke, bekannte Wortbestandteile sind mächtig – ihr Schutz steht und fällt aber mit Benutzung und aktiver Verteidigung.

Quellen

Gericht der Europäischen Union (EuG), Urteil vom 5. Juni 2024, Rechtssache T-58/23; Berichterstattung u. a. WBS.LEGAL und t-online.

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Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.