Schweizer Wortmarke · Schutz-Check
YUMO
Schweizer Marke, Schutzumfang und laufende Beobachtung – der Überblick zur Anmeldung Nr. 03181/2026.
Ihre Widerspruchsfrist läuft noch 57 Tage – bis 03.11.2026.
Wachdienst-Protokoll
Heute um 06:30 Uhr wurden 421 neue Schweizer Wortmarken geprüft.
Geprüfte Neuanmeldungen der letzten 14 Tage
Keine Treffer heisst nicht «keine Gefahr» – es heisst, dass bisher jede einzelne Neuanmeldung geprüft wurde und nichts durchgerutscht ist. Genau das leistet der Basisschutz, Tag für Tag.
Registerstand wird beim Aufruf dieser Seite aktualisiert.
YUMO ist eine Schweizer Wortmarke mit der Gesuchsnummer 03181/2026, hinterlegt am 22.02.2026. Der Schutz ist für die Nizza-Klasse 30 beansprucht. Der Registerstatus lautet «Eingetragen» (Stand 03.08.2026). Gegen die Eintragung kann noch bis zum 03.11.2026 Widerspruch erhoben werden – die Frist beträgt in der Schweiz drei Monate ab Publikation der Eintragung (Art. 31 MSchG), die Amtsgebühr rund CHF 800. Registerstand dieser Seite: 07.09.2026.
Registerauszug
- Wortmarke
- YUMO
- Gesuchsnummer
- 03181/2026
- Hinterlegungsdatum
- 22.02.2026
- Status
- Eingetragen (Stand 03.08.2026)
- Inhaber
- Richard Jaroscak, 8152 Opfikon
Beanspruchte KlassenInternationales Ordnungssystem: Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Der Schutz einer Marke gilt nur in den beanspruchten Klassen.
Klasse 30 – Kaffee, Backwaren & Süsses: Getreidepräparate; Frühstückszubereitungen auf Getreidebasis; Haferflocken; Müesli; proteinangereicherte Breie auf Getreidebasis.
Verlauf im Register
- 22.02.2026 Anmeldung
- 27.07.2026 Anmeldung akzeptiert
- 03.08.2026 Eintragung publiziert
- 03.08.2026 Eintragung
- 03.08.2026 Publikation
- 22.02.2036 Schutzende
Der Ernstfall für «YUMO» – so sähe er aus
Wer Ihrem Zeichen zu nahe kommt, macht das selten mit demselben Wort. Diese Formen der Annäherung sind typisch – so würde ein Fall bei «YUMO» konkret aussehen.
Würde so etwas angemeldet, hätten Sie ab der Publikation drei Monate für einen Widerspruch – danach nur noch den Gerichtsweg.
Zur Einordnung: In einer Stichprobe von 600 Schweizer Wortmarken fanden sich 49 klanglich verwechselbare Namenspaare.
Diese Zeichen sind maschinell erzeugte Beispiele und existieren im Register nicht. Genau solche Anmeldungen erkennt die Überwachung am Tag ihrer Publikation. Rot markierte Einträge gibt es dagegen wirklich.
Wie lange dauert die Prüfung?
Gemessen an 301 Eintragungen aus unserem Bestand: Von der Hinterlegung bis zur Eintragung vergehen im Mittel 50 Tage. Die mittlere Hälfte der Verfahren liegt zwischen 13 und 68 Tagen.
Ihre Marke brauchte 162 Tage bis zur Eintragung – länger als drei Viertel der vergleichbaren Verfahren (68 Tage).
Grundlage sind ausschliesslich Anmeldungen ab 01.01.2026; unser Beobachtungsfenster umfasst 228 Tage. Verfahren, die länger dauern, können darin noch gar nicht vorkommen – die tatsächliche Dauer liegt also eher über diesen Werten.
Steht «YUMO» im Handelsregister?
Handelsregister wird abgefragt …
Quelle: Zefix, Zentraler Firmenindex des Bundes. Keine amtliche Auskunft.
Anmelde-Aktivität im Umfeld
Neue Wortmarken pro Monat in Klasse 30
Dargestellt ist unser Beobachtungszeitraum ab 01.01.2026 – für frühere Monate liegen uns keine vollständigen Registerdaten vor.
Digitale Präsenz für «YUMO»
Live-Prüfung im Domain-Register – passende Domains früh sichern schützt Ihre Marke auch im Netz (ohne Gewähr).
Das Umfeld dieser Marke
Klasse 30 umfasst Kaffee, Tee, Schokolade, Backwaren, Getreideprodukte und Gewürze. Für Schokolade- und Kaffeemarken – Schweizer Paradedisziplinen – eine der wichtigsten und dichtesten Klassen.
Was diese Eintragung schützt – in Klartext
Die Eintragung der Wortmarke «YUMO» gibt dem Inhaber das ausschliessliche Recht, das Zeichen in der Schweiz für die beanspruchten Waren der Klasse 30 zu verwenden. Damit kann er Dritte daran hindern, identische oder ähnliche Zeichen für diese Produkte ohne seine Zustimmung zu nutzen.
- Klasse 30 umfasst hier Getreidepräparate, Frühstückszubereitungen auf Getreidebasis, Haferflocken, Müesli und proteinangereicherte Breie auf Getreidebasis.
Der Schutz gilt ausschliesslich für ähnliche oder identische Zeichen in diesen genannten Bereichen. Der Registereintrag allein verhindert nicht, dass neue, ähnliche Anmeldungen eingereicht werden; er bildet aber die Grundlage, um gegen solche vorzugehen.
Der Name «YUMO» in Zahlen
Verglichen mit 1'630 Wortmarken im hier gelisteten Bestand – je seltener das Profil, desto weniger direkte Namensnachbarn.
Was «YUMO» NICHT schützt
Ein Markenschutz gilt ausschliesslich in den beanspruchten Nizza-Klassen – bei «YUMO» sind das die Klassen 30. Alles ausserhalb bleibt offen. Marken mit vergleichbarem Profil schützen typischerweise zusätzlich diese Bereiche, die hier nicht abgedeckt sind:
- Klasse 35 – Werbung, Handel & Beratung: Klasse 35 umfasst Werbung, Marketing, Unternehmensberatung, Detailhandel und E-Commerce-Dienstleistungen. Die meistgenutzte Dienstleistungsklasse: Agenturen, Berater und Online-Shops melden hier praktisch immer an – entsprechend eng ist der Namensraum.
- Klasse 43 – Gastronomie & Beherbergung: Klasse 43 umfasst Verpflegung und Beherbergung von Gästen: Restaurants, Cafés, Take-aways, Hotels und Catering. Gastro-Konzepte melden ihre Namen häufig hier an – oft zusammen mit Klasse 35.
- Klasse 40 – Materialbearbeitung: Klasse 40 deckt die Bearbeitung und Umwandlung von Materialien ab: Druck, Recycling, 3D-Druck, Veredelung, Energieerzeugung. Produktions- und Umwelttechnikbetriebe sind typische Anmelder.
Eine Klasse lässt sich nur bei einer neuen Anmeldung ergänzen, nicht nachträglich – bei der Erstanmeldung kostet jede weitere Klasse rund CHF 100 zusätzlich.
Datenbasiert aus dem eigenen Markenbestand – eine Beobachtung, keine Rechtsberatung.
Nach der Anmeldung: So schützen Sie «YUMO» wirklich
Der Weg einer Schweizer Marke – und wo «YUMO» steht
- ✓Hinterlegung
- ✓Prüfung IGE
- ✓Eintragung & Publikation
- 4Widerspruchsfrist (3 Mte)
- 5In Kraft
- 6Verlängerung alle 10 J.
Die Lücke im System: Das IGE prüft neue Anmeldungen nicht darauf, ob sie bestehenden Marken ähnlich sind – allein im Februar 2026 kamen 66 neue Wortmarken dazu, keine davon wurde mit «YUMO» abgeglichen. Wer eine verwechselbare Marke anmeldet, bekommt sie im Normalfall eingetragen – ausser der Inhaber der älteren Marke wehrt sich selbst.
Das mildeste Mittel ist der Widerspruch beim IGE (Amtsgebühr CHF 800, drei Monate ab Publikation der Eintragung). Wer die Frist verpasst, dem bleibt nur der deutlich teurere Weg über die Zivilgerichte. Frühes Erkennen entscheidet also direkt über Aufwand und Kosten. Quellen: IGE – Marke überwachen und verteidigen
Bewegung im Register: In den Klassen dieser Marke wurden in den letzten 3 Monaten 4 Marken gelöscht oder sind abgelaufen (9,8 % des gelisteten Bestands) – meist verpasste Verlängerungen oder aufgegebene Zeichen. Die Verlängerungs-Erinnerung weiter unten schützt davor.
Ihr Zeitfenster – und was danach kommt
Meldet jemand ein verwechselbares Zeichen an, läuft ab dessen Publikation eine Frist von drei Monaten. Wer sie nutzt, wehrt die Marke beim IGE ab. Wer sie verpasst, muss vor Zivilgericht.
Rechtzeitig oder zu spät – der Unterschied
Richtwerte: Die Widerspruchsgebühr des IGE liegt bei rund CHF 800. Ein Zivilverfahren beginnt erfahrungsgemäss im fünfstelligen Bereich und dauert Jahre.
Ihr Fahrplan – die wichtigsten Termine
-
22.02.2026
Hinterlegung
Ihre Wortmarke wurde beim IGE hinterlegt – der Zeitrang ist gesichert. -
27.07.2026
Anmeldung akzeptiert
Das IGE hat die Anmeldung formal akzeptiert. -
03.08.2026
Eintragung publiziert
Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist. -
03.08.2026
Eintragung
Die Marke wurde ins Register eingetragen. -
03.08.2026
Publikation
Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist. -
03.11.2026
Ende Widerspruchsfrist
Drei Monate ab Publikation der Eintragung können Dritte Widerspruch erheben – und Sie gegen ähnliche neue Marken. -
03.08.2031
Benutzungsnachweis
Ab fünf Jahren muss die Marke ernsthaft gebraucht werden, sonst wird sie angreifbar. Belege sammeln. -
22.02.2036
Schutzende
Reguläres Ende der Schutzdauer (ohne Verlängerung). -
22.02.2036
Verlängerung fällig
Der Schutz läuft zehn Jahre ab Hinterlegung; danach beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf).
Widerspruchsfrist endet
Sicherheitsmarge eingerechnet (1 Tag). Berechnet aus der Publikation vom 03.08.2026; massgeblich ist die amtliche Publikation.
Berechnetes Fristende: 03.11.2026 – drei Monate ab Publikation der Eintragung.
Fristen in Ihren Kalender
Die Termine dieser Marke als Kalenderdatei – für Outlook, Google Kalender, Apple Kalender und alles, was .ics versteht.
Termine herunterladen (.ics)Enthält alle künftigen Termine dieser Seite, mit Erinnerung 30 und 7 Tage vorher. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Nächste Verlängerung: 22.02.2036
Der Schutz gilt zehn Jahre ab Hinterlegung und ist beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf). Für Schutz im Ausland lässt sich die Schweizer Basis über das Madrid-System ausdehnen.
Kostenlos – wir erinnern Sie einen Monat vor dem Verlängerungstermin per E-Mail, damit nichts vergessen geht.
Seit der Hinterlegung dazugekommen
Bisher wurde keine zum Verwechseln ähnliche Wortmarke nach «YUMO» angemeldet – genau das prüft eine laufende Beobachtung Tag für Tag, damit ein Treffer nicht unbemerkt bleibt.
Häufige Fragen zu «YUMO»
Ist die Wortmarke «YUMO» in der Schweiz geschützt?
Ja, die Wortmarke «YUMO» ist in der Schweiz eingetragen. Der Schutz besteht ab dem Hinterlegungsdatum und ist im Markenregister registriert.
Was bedeutet das Hinterlegungsdatum vom 22.02.2026?
Das Hinterlegungsdatum ist der Zeitpunkt, an dem die Markenanmeldung beim Institut eingereicht wurde. Es legt die Priorität der Marke fest, also wer zeitlich zuerst Schutz beansprucht.
Was heisst der Status «registered» genau?
Der Status «registered» bedeutet, dass die Marke alle Prüfungsverfahren durchlaufen hat und nun ordentlich im Markenregister eingetragen ist. Damit besteht ein umfassender Schutz für die hinterlegten Waren in der Nizza-Klasse 30.
Wie kann ich ähnliche neue Markenanmeldungen in der Schweiz erkennen?
Sie können im Schweizer Markenregister (z. B. Swissreg) nach ähnlichen Zeichen suchen. Dort sind alle anhängigen und eingetragenen Marken einsehbar, auch neue Gesuche, die nach dem Hinterlegungsdatum veröffentlicht werden.
Marken-Siegel für Ihre Website
Zeigen Sie Kunden, dass «YUMO» eine geschützte Schweizer Marke ist. Kopieren Sie den Code – das Siegel verlinkt auf diese Übersichtsseite.
Kostenloser PDF-Erstbericht zu «YUMO»
Alle Angaben dieser Seite als kompakter, druckfertiger Bericht – Registerauszug, Schutzumfang, Beobachtungsmuster und Fristen. Kostenlos per Sofort-Download.
Mit dem Download erhalten Sie gelegentlich Hinweise zur Markenüberwachung – jederzeit abbestellbar.
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Bewegung im Umfeld: frei gewordene Zeichen
Marken aus den Klassen dieser Marke, deren Schutz in den letzten 3 Monaten endete – solche Zeichen sind grundsätzlich wieder anmeldbar.
In den nächsten 90 Tagen stehen in diesen Klassen 2 Verlängerungen an.
«YUMO» überwachen lassen
Wir prüfen täglich alle neuen Schweizer Wortmarken-Anmeldungen und melden Ihnen ähnliche Zeichen – kostenlos im Basisschutz, ohne Kreditkarte.
Gratis und unverbindlich – jederzeit beendbar.
Quelle & Methodik
Die Registerdaten stammen aus dem öffentlichen Schweizer Markenregister (Swissreg, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) und werden täglich aktualisiert. Zuletzt aktualisiert: 22.02.2026. Weitere Anmeldungen aus dem Februar 2026.
Diese Seite informiert über einen öffentlichen Registereintrag und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sind Inhaber dieser Marke und wünschen eine Korrektur oder Entfernung? Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns rasch darum.
