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Schweizer Wortmarke · Schutz-Check

InkPoster

Schweizer Marke, Schutzumfang und laufende Beobachtung – der Überblick zur Anmeldung Nr. 03032/2026.

Nächster Termin: Benutzungsnachweis am 22.07.2031 – in 1779 Tagen.

Eingetragen Nr. 03032/2026 Hinterlegt 19.02.2026 Klasse 9 Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026
1neue Marken in diesen Klassen (30 Tage)
66Anmeldungen im Februar 2026

Wachdienst-Protokoll

Heute um 06:30 Uhr wurden 421 neue Schweizer Wortmarken geprüft.

1'629Anmeldungen geprüft seit Ihrer Hinterlegung
395davon in Ihren Nizza-Klassen
0verwechselbare Treffer

Geprüfte Neuanmeldungen der letzten 14 Tage

02.08.2026: 41 geprüft03.08.2026: 9 geprüft04.08.2026: 240 geprüft05.08.2026: 1 geprüft06.08.2026: 23 geprüft07.08.2026: 22 geprüft08.08.2026: 1 geprüft09.08.2026: 5 geprüft10.08.2026: 6 geprüft11.08.2026: 4 geprüft12.08.2026: 9 geprüft13.08.2026: 5 geprüft14.08.2026: 1 geprüft15.08.2026: 421 geprüft42102.08.202615.08.2026

Keine Treffer heisst nicht «keine Gefahr» – es heisst, dass bisher jede einzelne Neuanmeldung geprüft wurde und nichts durchgerutscht ist. Genau das leistet der Basisschutz, Tag für Tag.

Registerstand wird beim Aufruf dieser Seite aktualisiert.

InkPoster ist eine Schweizer Wortmarke mit der Gesuchsnummer 03032/2026, hinterlegt am 19.02.2026. Der Schutz ist für die Nizza-Klasse 9 beansprucht. Der Registerstatus lautet «Eingetragen» (Stand 22.07.2026). Gegen künftige verwechselbare Anmeldungen Dritter kann innert drei Monaten ab deren Publikation Widerspruch beim IGE erhoben werden (Art. 31 MSchG, Amtsgebühr rund CHF 800); danach bleibt nur der Zivilweg. Registerstand dieser Seite: 07.09.2026.

Registerauszug

Wortmarke
InkPoster
Gesuchsnummer
03032/2026
Hinterlegungsdatum
19.02.2026
Status
Eingetragen (Stand 22.07.2026)
Inhaber
Pocketbook International S.A., 6900 Lugano

Beanspruchte KlassenInternationales Ordnungssystem: Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Der Schutz einer Marke gilt nur in den beanspruchten Klassen.

Klasse 9 – Software & Elektronik: Herunterladbare Computerspielsoftware; aufgezeichnete Computerspielsoftware; Computerhardware; Speichergeräte für Datenverarbeitungsanlagen; Computerperipheriegeräte; herunterladbare Computerprogramme; gespeicherte Computerprogramme; gespeicherte oder herunter…

Verlauf im Register

  • 14.04.2026 Eintragung publiziert
  • 14.04.2026 Eintragung
  • 14.04.2026 Publikation
  • 22.07.2026 Eintragung publiziert
  • 19.02.2036 Schutzende

Der Ernstfall für «InkPoster» – so sähe er aus

Wer Ihrem Zeichen zu nahe kommt, macht das selten mit demselben Wort. Diese Formen der Annäherung sind typisch – so würde ein Fall bei «InkPoster» konkret aussehen.

InkPoster Tech Simulation Kombination mit Ihrem Tätigkeitsfeld
Swiss InkPoster Simulation Kombination mit Ihrem Tätigkeitsfeld
MyInkPoster Simulation Vor- und Zusatzwörter
InkPoster Pro Simulation Vor- und Zusatzwörter
Incposter Simulation Andere Schreibweise, gleicher Klang
Inkpostery Simulation Angehängte Endungen
Enkposter Simulation Vertauschte Vokale

Würde so etwas angemeldet, hätten Sie ab der Publikation drei Monate für einen Widerspruch – danach nur noch den Gerichtsweg.

Zur Einordnung: In einer Stichprobe von 600 Schweizer Wortmarken fanden sich 49 klanglich verwechselbare Namenspaare.

Diese Zeichen sind maschinell erzeugte Beispiele und existieren im Register nicht. Genau solche Anmeldungen erkennt die Überwachung am Tag ihrer Publikation. Rot markierte Einträge gibt es dagegen wirklich.

Wie lange dauert die Prüfung?

Gemessen an 73 Eintragungen in Klasse 9 aus unserem Bestand: Von der Hinterlegung bis zur Eintragung vergehen im Mittel 53 Tage. Die mittlere Hälfte der Verfahren liegt zwischen 24 und 68 Tagen.

085 TageMittlere Hälfte der Verfahren: 24–68 TageMedian 53Ihre Anmeldung: 54

Ihre Marke war nach 54 Tagen eingetragen; der Median liegt bei 53 Tagen.

Grundlage sind ausschliesslich Anmeldungen ab 01.01.2026; unser Beobachtungsfenster umfasst 228 Tage. Verfahren, die länger dauern, können darin noch gar nicht vorkommen – die tatsächliche Dauer liegt also eher über diesen Werten.

Steht «InkPoster» im Handelsregister?

Handelsregister wird abgefragt …

Quelle: Zefix, Zentraler Firmenindex des Bundes. Keine amtliche Auskunft.

Anmelde-Aktivität im Umfeld

Neue Wortmarken pro Monat in Klasse 9

0275481108Jan 26Mär 26Mai 26Jul 26Sep 26

Dargestellt ist unser Beobachtungszeitraum ab 01.01.2026 – für frühere Monate liegen uns keine vollständigen Registerdaten vor.

Digitale Präsenz für «InkPoster»

Live-Prüfung im Domain-Register – passende Domains früh sichern schützt Ihre Marke auch im Netz (ohne Gewähr).

inkposter.ch prüfe …
inkposter.com prüfe …
inkposter.eu prüfe …
inkposter.swiss prüfe …

Social-Handles prüfen: Instagram LinkedIn X Facebook TikTok

Das Umfeld dieser Marke

Klasse 9 umfasst Software, Apps, Computer, wissenschaftliche Geräte und Unterhaltungselektronik. Sie ist die mit Abstand meistgenutzte Warenklasse der digitalen Wirtschaft – praktisch jedes Tech-Startup meldet hier an, entsprechend dicht ist das Zeichenumfeld.

1 Klasse 9 ist aktuell die Nr. 1 von 41 Klassen mit neuen Wortmarken-Anmeldungen.

Was diese Eintragung schützt – in Klartext

Die eingetragene Wortmarke «InkPoster» gewährt ihrem Inhaber in der Schweiz das alleinige Recht, dieses Zeichen für die in Klasse 9 genannten Waren zu verwenden. Das bedeutet, dass Dritte ohne Zustimmung keine identischen oder ähnlichen Marken für dieselben oder verwandte Produkte nutzen dürfen.

  • Klasse 9 umfasst hier Computerhardware und -peripherie, Speichergeräte, Laptops und Datenverarbeitungsgeräte. Weiter gehören dazu herunterladbare oder gespeicherte Software für Computer, Computerspiele, Bildschirmschoner und Software-Plattformen sowie digitale Fotorahmen, digitale Schilder und Datensätze, die auch als Non-Fungible-Tokens (NFTs) vorliegen können.

Der Schutz beschränkt sich auf den Bereich der beanspruchten Klasse 9 und auf ähnliche Produkte. Der Eintrag allein verhindert nicht, dass jemand später eine neue, ähnliche Marke für andere Waren oder Dienstleistungen anmelden kann. Eine umfassende Abwehr erfordert regelmässig eine Einzelfallprüfung.

Wie stark ist «InkPoster» als Zeichen?

GattungsbegriffbeschreibendandeutendIhre MarkewillkürlichFantasiewortschwächerkennzeichnungsstärker

Suggestive Wortmarke

Der Begriff 'InkPoster' setzt sich aus den englischen Wörtern für Tinte und Plakat zusammen. Er spielt auf digitale Darstellungen oder Anzeigen an, beschreibt jedoch nicht direkt die beanspruchten Computerprodukte wie Software oder Hardware. Daher liegt eine andeutende, suggestive Kennzeichnung vor.

Was das bedeutet: Ein anspielendes Zeichen ist eintragungsfähig, sein Schutzbereich ist aber enger als bei reinen Fantasiewörtern. Anmeldungen mit derselben Anspielung liegen dadurch schneller im kritischen Bereich – das macht frühes Erkennen wichtiger.

Suggestive Zeichen haben eine mittlere Kennzeichnungskraft; der Schutzumfang kann enger sein als bei fantasievollen Zeichen, weshalb eine sorgfältige Überwachung auf ähnliche Anmeldungen im Bereich digitaler Displaytechnik empfehlenswert ist.

Einordnung aus rein sprachlicher Sicht – kein Rechtsurteil.

Der Name «InkPoster» in Zahlen

9Zeichen lang (Median im Register: 9)
9,2 %der Wortmarken sind gleich lang
2,9 %beginnen mit «I»

Verglichen mit 1'630 Wortmarken im hier gelisteten Bestand – je seltener das Profil, desto weniger direkte Namensnachbarn.

Was «InkPoster» NICHT schützt

Ein Markenschutz gilt ausschliesslich in den beanspruchten Nizza-Klassen – bei «InkPoster» sind das die Klassen 9. Alles ausserhalb bleibt offen. Marken mit vergleichbarem Profil schützen typischerweise zusätzlich diese Bereiche, die hier nicht abgedeckt sind:

  • Klasse 42 – IT- & Wissenschaftsdienstleistungen: Klasse 42 enthält wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen: Softwareentwicklung, SaaS, Cloud, Design und Forschung. Zusammen mit Klasse 9 das Pflichtprogramm der Tech-Branche – hier entsteht laufend neuer Zeichenbestand.
  • Klasse 35 – Werbung, Handel & Beratung: Klasse 35 umfasst Werbung, Marketing, Unternehmensberatung, Detailhandel und E-Commerce-Dienstleistungen. Die meistgenutzte Dienstleistungsklasse: Agenturen, Berater und Online-Shops melden hier praktisch immer an – entsprechend eng ist der Namensraum.
  • Klasse 38 – Telekommunikation: Klasse 38 enthält Telekommunikationsdienstleistungen: Übertragung von Daten, Streaming, Bereitstellung von Internetzugängen und Plattform-Kommunikation. Telekom- und Plattformanbieter kombinieren sie oft mit Klasse 9 und 42.

Eine Klasse lässt sich nur bei einer neuen Anmeldung ergänzen, nicht nachträglich – bei der Erstanmeldung kostet jede weitere Klasse rund CHF 100 zusätzlich.

Datenbasiert aus dem eigenen Markenbestand – eine Beobachtung, keine Rechtsberatung.

Nach der Anmeldung: So schützen Sie «InkPoster» wirklich

Der Weg einer Schweizer Marke – und wo «InkPoster» steht

  1. Hinterlegung
  2. Prüfung IGE
  3. Eintragung & Publikation
  4. Widerspruchsfrist (3 Mte)
  5. 5In Kraft
  6. 6Verlängerung alle 10 J.

Die Lücke im System: Das IGE prüft neue Anmeldungen nicht darauf, ob sie bestehenden Marken ähnlich sind – allein im Februar 2026 kamen 66 neue Wortmarken dazu, keine davon wurde mit «InkPoster» abgeglichen. Wer eine verwechselbare Marke anmeldet, bekommt sie im Normalfall eingetragen – ausser der Inhaber der älteren Marke wehrt sich selbst.

Das mildeste Mittel ist der Widerspruch beim IGE (Amtsgebühr CHF 800, drei Monate ab Publikation der Eintragung). Wer die Frist verpasst, dem bleibt nur der deutlich teurere Weg über die Zivilgerichte. Frühes Erkennen entscheidet also direkt über Aufwand und Kosten. Quellen: IGE – Marke überwachen und verteidigen

Bewegung im Register: In den Klassen dieser Marke wurden in den letzten 3 Monaten 32 Marken gelöscht oder sind abgelaufen (8,1 % des gelisteten Bestands) – meist verpasste Verlängerungen oder aufgegebene Zeichen. Die Verlängerungs-Erinnerung weiter unten schützt davor.

Ihr Zeitfenster – und was danach kommt

Meldet jemand ein verwechselbares Zeichen an, läuft ab dessen Publikation eine Frist von drei Monaten. Wer sie nutzt, wehrt die Marke beim IGE ab. Wer sie verpasst, muss vor Zivilgericht.

Widerspruch möglich · 3 Monatedanach nur noch GerichtPublikation der EintragungFristendeIhre Marke steht hier

Rechtzeitig oder zu spät – der Unterschied

Innert Frist reagiertca. CHF 800Widerspruch beim IGE – Amtsgebühr, kein GerichtsverfahrenFrist verpasstab CHF 30'000Zivilprozess – Anwalt, Gericht, Dauer in Jahren (Richtwert)

Richtwerte: Die Widerspruchsgebühr des IGE liegt bei rund CHF 800. Ein Zivilverfahren beginnt erfahrungsgemäss im fünfstelligen Bereich und dauert Jahre.

Ihr Fahrplan – die wichtigsten Termine

  1. 19.02.2026 Hinterlegung
    Ihre Wortmarke wurde beim IGE hinterlegt – der Zeitrang ist gesichert.
  2. 14.04.2026 Eintragung publiziert
    Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist.
  3. 14.04.2026 Eintragung
    Die Marke wurde ins Register eingetragen.
  4. 14.04.2026 Publikation
    Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist.
  5. 14.07.2026 Ende Widerspruchsfrist
    Drei Monate ab Publikation der Eintragung können Dritte Widerspruch erheben – und Sie gegen ähnliche neue Marken.
  6. 22.07.2026 Eintragung publiziert
    Amtliche Veröffentlichung auf Swissreg – ab hier läuft die Widerspruchsfrist.
  7. 22.07.2031 Benutzungsnachweis
    Ab fünf Jahren muss die Marke ernsthaft gebraucht werden, sonst wird sie angreifbar. Belege sammeln.
  8. 19.02.2036 Schutzende
    Reguläres Ende der Schutzdauer (ohne Verlängerung).
  9. 19.02.2036 Verlängerung fällig
    Der Schutz läuft zehn Jahre ab Hinterlegung; danach beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf).

Fristen in Ihren Kalender

Die Termine dieser Marke als Kalenderdatei – für Outlook, Google Kalender, Apple Kalender und alles, was .ics versteht.

Termine herunterladen (.ics)

Enthält alle künftigen Termine dieser Seite, mit Erinnerung 30 und 7 Tage vorher. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

Nächste Verlängerung: 19.02.2036

3'452Tage bis 19.02.2036

Der Schutz gilt zehn Jahre ab Hinterlegung und ist beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf). Für Schutz im Ausland lässt sich die Schweizer Basis über das Madrid-System ausdehnen.

Kostenlos – wir erinnern Sie einen Monat vor dem Verlängerungstermin per E-Mail, damit nichts vergessen geht.

Häufige Fragen zu «InkPoster»

Ist die Marke «InkPoster» in der Schweiz geschützt?

Ja, die Wortmarke «InkPoster» ist in der Schweiz eingetragen. Die Registrierung erfolgte am 19. Februar 2026 unter der Gesuchsnummer 03032/2026.

Was bedeutet der Status «registered»?

Der Status «registered» bedeutet, dass die Marke «InkPoster» offiziell im Schweizer Markenregister eingetragen ist und somit Schutz geniesst. Die Eintragung ist rechtskräftig und die Marke kann gegenüber Dritten geltend gemacht werden.

Für welche Waren oder Dienstleistungen gilt der Schutz?

Die Marke ist für Waren der Klasse 9 geschützt, darunter Computersoftware, Computerhardware, Speichergeräte, digitale Fotorahmen und digitale Schilder. Auch Non-Fungible Tokens (NFTs) sind eingeschlossen.

Wie kann ich feststellen, ob jemand eine ähnliche Marke anmeldet?

Sie können selbststandig das Schweizer Markenregister nach neuen Anmeldungen durchsuchen. Eine effizientere Moglichkeit ist die Nutzung eines professionellen Markenuberwachungsdienstes, der Sie bei gleichen oder ahnlichen Marken automatisch informiert.

Marken-Siegel für Ihre Website

Zeigen Sie Kunden, dass «InkPoster» eine geschützte Schweizer Marke ist. Kopieren Sie den Code – das Siegel verlinkt auf diese Übersichtsseite.

Schweizer Marke InkPoster

Kostenloser PDF-Erstbericht zu «InkPoster»

Alle Angaben dieser Seite als kompakter, druckfertiger Bericht – Registerauszug, Schutzumfang, Beobachtungsmuster und Fristen. Kostenlos per Sofort-Download.

Mit dem Download erhalten Sie gelegentlich Hinweise zur Markenüberwachung – jederzeit abbestellbar.

Weiteres aus dem Register

Neue Wortmarken im gleichen Umfeld

Aktuelle Anmeldungen mit überschneidenden Nizza-Klassen.

Bewegung im Umfeld: frei gewordene Zeichen

Marken aus den Klassen dieser Marke, deren Schutz in den letzten 3 Monaten endete – solche Zeichen sind grundsätzlich wieder anmeldbar.

+ 28 weitere in diesem Zeitraum. In den nächsten 90 Tagen stehen in diesen Klassen 12 Verlängerungen an.

Alle frei gewordenen Marken ansehen

«InkPoster» überwachen lassen

Wir prüfen täglich alle neuen Schweizer Wortmarken-Anmeldungen und melden Ihnen ähnliche Zeichen – kostenlos im Basisschutz, ohne Kreditkarte.

Gratis und unverbindlich – jederzeit beendbar.

Quelle & Methodik

Die Registerdaten stammen aus dem öffentlichen Schweizer Markenregister (Swissreg, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) und werden täglich aktualisiert. Zuletzt aktualisiert: 31.07.2026. Weitere Anmeldungen aus dem Februar 2026.

Diese Seite informiert über einen öffentlichen Registereintrag und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sind Inhaber dieser Marke und wünschen eine Korrektur oder Entfernung? Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns rasch darum.