Schweizer Wortmarke · Schutz-Check
CALMA
Schweizer Marke, Schutzumfang und laufende Beobachtung – der Überblick zur Anmeldung Nr. 03585/2026.
Beim IGE in Prüfung seit 192 Tagen – vergleichbare Anmeldungen brauchen im Mittel 50 Tage.
Wachdienst-Protokoll
Heute um 06:30 Uhr wurden 421 neue Schweizer Wortmarken geprüft.
Geprüfte Neuanmeldungen der letzten 14 Tage
Keine Treffer heisst nicht «keine Gefahr» – es heisst, dass bisher jede einzelne Neuanmeldung geprüft wurde und nichts durchgerutscht ist. Genau das leistet der Basisschutz, Tag für Tag.
Registerstand wird beim Aufruf dieser Seite aktualisiert.
CALMA ist eine Schweizer Wortmarke mit der Gesuchsnummer 03585/2026, hinterlegt am 27.02.2026. Der Schutz ist für die Nizza-Klasse 8 beansprucht. Der Registerstatus lautet «Anmeldung hängig» (Stand 03.07.2026). Gegen künftige verwechselbare Anmeldungen Dritter kann innert drei Monaten ab deren Publikation Widerspruch beim IGE erhoben werden (Art. 31 MSchG, Amtsgebühr rund CHF 800); danach bleibt nur der Zivilweg. Registerstand dieser Seite: 07.09.2026.
Registerauszug
- Wortmarke
- CALMA
- Gesuchsnummer
- 03585/2026
- Hinterlegungsdatum
- 27.02.2026
- Status
- Anmeldung hängig (Stand 03.07.2026)
- Inhaber
- Aleksandar Sasa Stefanovic, 8280 Kreuzlingen
Beanspruchte KlassenInternationales Ordnungssystem: Waren und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt (1–34 Waren, 35–45 Dienstleistungen). Der Schutz einer Marke gilt nur in den beanspruchten Klassen.
Klasse 8 – Handwerkzeuge: Handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte; Messerschmiedewaren, Essbesteck; Hieb- und Stichwaffen; Rasierer und Rasierapparate.
Verlauf im Register
- 27.02.2026 Anmeldung akzeptiert
- 27.02.2026 Anmeldung
- 05.03.2026 Anmeldung akzeptiert
- 03.07.2026 Anmeldung akzeptiert
- 27.02.2036 Schutzende
Der Ernstfall für «CALMA» – so sähe er aus
Wer Ihrem Zeichen zu nahe kommt, macht das selten mit demselben Wort. Diese Formen der Annäherung sind typisch – so würde ein Fall bei «CALMA» konkret aussehen.
Würde so etwas angemeldet, hätten Sie ab der Publikation drei Monate für einen Widerspruch – danach nur noch den Gerichtsweg.
Zur Einordnung: In einer Stichprobe von 600 Schweizer Wortmarken fanden sich 49 klanglich verwechselbare Namenspaare.
Diese Zeichen sind maschinell erzeugte Beispiele und existieren im Register nicht. Genau solche Anmeldungen erkennt die Überwachung am Tag ihrer Publikation. Rot markierte Einträge gibt es dagegen wirklich.
Wie lange dauert die Prüfung?
Gemessen an 301 Eintragungen aus unserem Bestand: Von der Hinterlegung bis zur Eintragung vergehen im Mittel 50 Tage. Die mittlere Hälfte der Verfahren liegt zwischen 13 und 68 Tagen.
Ihre Anmeldung läuft seit 192 Tagen und damit länger als drei Viertel der vergleichbaren Verfahren (68 Tage). Das ist häufig das erste Anzeichen einer Beanstandung – oft Wochen, bevor der Brief des IGE kommt.
Grundlage sind ausschliesslich Anmeldungen ab 01.01.2026; unser Beobachtungsfenster umfasst 228 Tage. Verfahren, die länger dauern, können darin noch gar nicht vorkommen – die tatsächliche Dauer liegt also eher über diesen Werten.
Steht «CALMA» im Handelsregister?
Handelsregister wird abgefragt …
Quelle: Zefix, Zentraler Firmenindex des Bundes. Keine amtliche Auskunft.
Anmelde-Aktivität im Umfeld
Neue Wortmarken pro Monat in Klasse 8
Dargestellt ist unser Beobachtungszeitraum ab 01.01.2026 – für frühere Monate liegen uns keine vollständigen Registerdaten vor.
Digitale Präsenz für «CALMA»
Live-Prüfung im Domain-Register – passende Domains früh sichern schützt Ihre Marke auch im Netz (ohne Gewähr).
Das Umfeld dieser Marke
Klasse 8 enthält handbetätigte Werkzeuge und Geräte, Messerschmiedewaren und Rasierapparate. Hersteller von Werkzeug, Outdoor- und Küchenmessern sowie Körperpflegegeräten sind hier zu Hause.
Was diese Eintragung schützt – in Klartext
Mit der Eintragung der Wortmarke «CALMA» erhält der Inhaber das Recht, dieses Zeichen in der Schweiz für die beanspruchten Waren der Klasse 8 zu verwenden. Andere dürfen für identische oder ähnliche Waren kein identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen mehr benutzen.
- Klasse 8 umfasst hier handbetätigte Werkzeuge und Geräte, Besteck, Messer, Scheren, Hieb- und Stichwaffen sowie Rasierer und Rasierapparate.
Der Schutz gilt nur für identische oder ähnliche Zeichen in genau diesen Warenbereichen. Der Registereintrag allein hindert das Institut nicht daran, spätere Anmeldungen mit ähnlichen Zeichen zu prüfen und gegebenenfalls zuzulassen.
Der Name «CALMA» in Zahlen
Verglichen mit 1'630 Wortmarken im hier gelisteten Bestand – je seltener das Profil, desto weniger direkte Namensnachbarn.
Was «CALMA» NICHT schützt
Ein Markenschutz gilt ausschliesslich in den beanspruchten Nizza-Klassen – bei «CALMA» sind das die Klassen 8. Alles ausserhalb bleibt offen. Marken mit vergleichbarem Profil schützen typischerweise zusätzlich diese Bereiche, die hier nicht abgedeckt sind:
- Klasse 35 – Werbung, Handel & Beratung: Klasse 35 umfasst Werbung, Marketing, Unternehmensberatung, Detailhandel und E-Commerce-Dienstleistungen. Die meistgenutzte Dienstleistungsklasse: Agenturen, Berater und Online-Shops melden hier praktisch immer an – entsprechend eng ist der Namensraum.
- Klasse 42 – IT- & Wissenschaftsdienstleistungen: Klasse 42 enthält wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen: Softwareentwicklung, SaaS, Cloud, Design und Forschung. Zusammen mit Klasse 9 das Pflichtprogramm der Tech-Branche – hier entsteht laufend neuer Zeichenbestand.
- Klasse 41 – Bildung & Unterhaltung: Klasse 41 umfasst Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten – von Kursanbietern über Event-Veranstalter bis zu Medienformaten. Eine sehr aktive Klasse mit breitem Anmelderfeld.
Eine Klasse lässt sich nur bei einer neuen Anmeldung ergänzen, nicht nachträglich – bei der Erstanmeldung kostet jede weitere Klasse rund CHF 100 zusätzlich.
Datenbasiert aus dem eigenen Markenbestand – eine Beobachtung, keine Rechtsberatung.
Nach der Anmeldung: So schützen Sie «CALMA» wirklich
Der Weg einer Schweizer Marke – und wo «CALMA» steht
- ✓Hinterlegung
- 2Prüfung IGE
- 3Eintragung & Publikation
- 4Widerspruchsfrist (3 Mte)
- 5In Kraft
- 6Verlängerung alle 10 J.
Die Lücke im System: Das IGE prüft neue Anmeldungen nicht darauf, ob sie bestehenden Marken ähnlich sind – allein im Februar 2026 kamen 66 neue Wortmarken dazu, keine davon wurde mit «CALMA» abgeglichen. Wer eine verwechselbare Marke anmeldet, bekommt sie im Normalfall eingetragen – ausser der Inhaber der älteren Marke wehrt sich selbst.
Das mildeste Mittel ist der Widerspruch beim IGE (Amtsgebühr CHF 800, drei Monate ab Publikation der Eintragung). Wer die Frist verpasst, dem bleibt nur der deutlich teurere Weg über die Zivilgerichte. Frühes Erkennen entscheidet also direkt über Aufwand und Kosten. Quellen: IGE – Marke überwachen und verteidigen
Ihr Zeitfenster – und was danach kommt
Meldet jemand ein verwechselbares Zeichen an, läuft ab dessen Publikation eine Frist von drei Monaten. Wer sie nutzt, wehrt die Marke beim IGE ab. Wer sie verpasst, muss vor Zivilgericht.
Rechtzeitig oder zu spät – der Unterschied
Richtwerte: Die Widerspruchsgebühr des IGE liegt bei rund CHF 800. Ein Zivilverfahren beginnt erfahrungsgemäss im fünfstelligen Bereich und dauert Jahre.
Ihr Fahrplan – die wichtigsten Termine
-
27.02.2026
Hinterlegung
Ihre Wortmarke wurde beim IGE hinterlegt – der Zeitrang ist gesichert. -
27.02.2026
Anmeldung akzeptiert
Das IGE hat die Anmeldung formal akzeptiert. -
05.03.2026
Anmeldung akzeptiert
Das IGE hat die Anmeldung formal akzeptiert. -
10.04.2026
Publikation erwarten (Richtwert)
Nach der Prüfung trägt das IGE die Marke ein und publiziert sie – erst damit beginnt die Widerspruchsfrist. -
03.07.2026
Anmeldung akzeptiert
Das IGE hat die Anmeldung formal akzeptiert. -
27.02.2031
Benutzungsnachweis
Ab fünf Jahren muss die Marke ernsthaft gebraucht werden, sonst wird sie angreifbar. Belege sammeln. -
27.02.2036
Schutzende
Reguläres Ende der Schutzdauer (ohne Verlängerung). -
27.02.2036
Verlängerung fällig
Der Schutz läuft zehn Jahre ab Hinterlegung; danach beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf).
Fristen in Ihren Kalender
Die Termine dieser Marke als Kalenderdatei – für Outlook, Google Kalender, Apple Kalender und alles, was .ics versteht.
Termine herunterladen (.ics)Enthält alle künftigen Termine dieser Seite, mit Erinnerung 30 und 7 Tage vorher. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Nächste Verlängerung: 27.02.2036
Der Schutz gilt zehn Jahre ab Hinterlegung und ist beliebig oft verlängerbar (frühestens 12 Monate vor Ablauf). Für Schutz im Ausland lässt sich die Schweizer Basis über das Madrid-System ausdehnen.
Kostenlos – wir erinnern Sie einen Monat vor dem Verlängerungstermin per E-Mail, damit nichts vergessen geht.
Seit der Hinterlegung dazugekommen
Bisher wurde keine zum Verwechseln ähnliche Wortmarke nach «CALMA» angemeldet – genau das prüft eine laufende Beobachtung Tag für Tag, damit ein Treffer nicht unbemerkt bleibt.
Häufige Fragen zu «CALMA»
Ist die Marke «CALMA» in der Schweiz bereits geschützt?
Die Marke «CALMA» ist noch nicht endgültig geschützt. Sie wurde am 27.02.2026 hinterlegt und das Gesuch wurde angenommen, aber die Eintragung steht noch aus. Erst nach der vollständigen Eintragung ins Markenregister besteht Schutz.
Was bedeutet der Status «Gesuch angenommen»?
Der Status «Gesuch angenommen» bedeutet, dass die formellen Voraussetzungen des Gesuchs erfüllt sind und keine offensichtlichen Eintragungshindernisse bestehen. Die Marke wird nun veröffentlicht, und Dritte können innerhalb der Einsprachefrist von drei Monaten Einspruch erheben.
Was ist der Unterschied zwischen Hinterlegung und Eintragung?
Die Hinterlegung ist der Zeitpunkt, an dem das Gesuch beim IGE eingereicht wird. Die Eintragung erfolgt später, nach Prüfung und Ablauf der Einsprachefrist. Erst mit der Eintragung entsteht das Markenrecht, das rückwirkend ab Hinterlegungsdatum gilt.
Wie kann ich ähnliche neue Markenanmeldungen in der Schweiz überwachen?
Sie können das Schweizer Markenregister nach neuen Anmeldungen durchsuchen, die mit «CALMA» verwechselbar sind. Nutzen Sie dazu die Online-Recherche des IGE oder einen Markenüberwachungsdienst, der Sie bei ähnlichen Zeichen in Klasse 8 automatisch benachrichtigt.
Marken-Siegel für Ihre Website
Zeigen Sie Kunden, dass «CALMA» eine geschützte Schweizer Marke ist. Kopieren Sie den Code – das Siegel verlinkt auf diese Übersichtsseite.
Kostenloser PDF-Erstbericht zu «CALMA»
Alle Angaben dieser Seite als kompakter, druckfertiger Bericht – Registerauszug, Schutzumfang, Beobachtungsmuster und Fristen. Kostenlos per Sofort-Download.
Mit dem Download erhalten Sie gelegentlich Hinweise zur Markenüberwachung – jederzeit abbestellbar.
Weiteres aus dem Register
Bewegung im Umfeld: frei gewordene Zeichen
Marken aus den Klassen dieser Marke, deren Schutz in den letzten 3 Monaten endete – solche Zeichen sind grundsätzlich wieder anmeldbar.
«CALMA» überwachen lassen
Wir prüfen täglich alle neuen Schweizer Wortmarken-Anmeldungen und melden Ihnen ähnliche Zeichen – kostenlos im Basisschutz, ohne Kreditkarte.
Gratis und unverbindlich – jederzeit beendbar.
Quelle & Methodik
Die Registerdaten stammen aus dem öffentlichen Schweizer Markenregister (Swissreg, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) und werden täglich aktualisiert. Zuletzt aktualisiert: 06.07.2026. Weitere Anmeldungen aus dem Februar 2026.
Diese Seite informiert über einen öffentlichen Registereintrag und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sind Inhaber dieser Marke und wünschen eine Korrektur oder Entfernung? Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns rasch darum.
