Gross- und Kleinschreibung
«naturplus», «NaturPlus» oder «NATURPLUS» – für das Auge ein Unterschied, markenrechtlich meist keiner. Wortmarken werden grundsätzlich unabhängig von der Schreibweise in Versalien oder Kleinbuchstaben beurteilt.
Warum das kaum schützt
Eine reine Wortmarke schützt das Wort als solches – nicht eine bestimmte typografische Darstellung. Wer denselben Begriff lediglich anders gross- oder kleinschreibt, ändert weder den Klang noch die Bedeutung und kaum den Gesamteindruck.
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr spielt die Gross-/Kleinschreibung deshalb in aller Regel keine entlastende Rolle. Wer sich allein darauf verlässt, steht praktisch ungeschützt da.
Beispiel
So sieht eine solche Kollision aus
Das Wort zählt, nicht die Tastenkombination
Ob CamelCase, Versalien oder Kleinschrift – es bleibt dasselbe Wort. Genau so wird es auch beurteilt.
Erkennt das der Gratis-Basisschutz?
Eine identische Neuanmeldung Ihres Begriffs meldet bereits der kostenlose Basisschutz. Sobald jedoch zusätzlich Akzente, Zusätze oder eine veränderte Schreibweise hinzukommen, braucht es die umfassende Ähnlichkeitsanalyse von Pro.
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Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
